Prüfungssituation. Bild: Chinnapong / stock.adobe.com
Chinnapong / stock.adobe.com

Anmeldung zum ersten Teil sowie zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

Die Anmeldung zur Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung muss schriftlich zu den von der Handwerkskammer bestimmten Anmeldefristen und -formularen durch den Lehrling oder Umschüler erfolgen. Dies ist in den Regelungen der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung beziehungsweise in der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig festgelegt. Die Anmeldung ist bei der Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse einzureichen.
 

In der Prüfungsanmeldung ist anzugeben

  • Beruf des Prüflings, gegebenenfalls Fachrichtung, Schwerpunkt, Handlungsfeld,
  • Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort des Lehrlings,
  • Datum der Zwischenprüfung / Teil I der Gesellenprüfung (entfällt bei Teil I der Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung)
  • zuletzt besuchte Berufsschule,
  • vollständige Angaben zum Ausbildungsbetrieb.

Der Antrag ist vom Lehrling und vom Ausbildungsbetrieb zu unterschreiben. Endtermin für die Anmeldung zur Prüfung ist der 1. Februar des Jahres für die Sommerprüfung und der 1. September des Jahres für die Winterprüfung.

Für in der Lehrlingsrolle eingetragene Ausbildungsverhältnisse erfolgt durch die Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung zur Prüfung mit Übersendung der entsprechenden Anmeldeformulare. Sofern dort andere Termine für die Prüfungsanmeldung benannt sind, sind diese verbindlich.
 

Zu beiden Prüfungszeiträumen sind ebenfalls anzumelden

  • Lehrlinge, die Wiederholungsprüfungen ablegen wollen. Die Anmeldung muss in diesem Fall durch den Ausbildungsbetrieb auf Verlangen des Lehrlings bei bestehender Lehrvertragsverlängerung erfolgen oder durch den Prüfungsteilnehmer selbst vorgenommen werden, wenn keine Lehrvertragsverlängerung vereinbart wurde.
  • Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen. Dabei ist ein gesondertes Antragsverfahren zu beachten. Bewerber, die eine Gesellenprüfung nach § 37 Absatz 2 und 3 HwO beziehungsweise eine Abschlussprüfung nach § 45 Absatz 2 und 3 BBiG (Externe) ablegen wollen.

 
FAQs zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

Junge Frau schaut in den Briefkasten. Bild: lightpoet / stock.adobe.com
lightpoet / stock.adobe.com

© lightpoet / stock.adobe.com

 

Einladung zur Prüfung

Die Einladungen werden in der Regel circa vier Wochen vor dem Prüfungstermin per Post an die Lehrlinge versendet.
Dass Sie keine Einladung zur Prüfung erhalten haben, kann mehrere Ursachen haben. Sie sollten schnellstmöglich Kontakt mit unserem Gesellenprüfungswesen aufnehmen. Vielleicht hat uns Ihre Prüfungsanmeldung nicht erreicht oder Sie sind umgezogen und haben vergessen, Ihre neue Postanschrift der Handwerkskammer zu Leipzig mitzuteilen. Um uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen, nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Auch wenn wir Ihnen die Erholung gönnen, ist Urlaub leider kein wichtiger Grund für die Nicht-Teilnahme an der Prüfung. Sollten Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, muss schriftlich von der Prüfung zurückgetreten werden. Dies hat zur Folge, dass Sie mit Ihrem Betrieb über eine Lehrzeitverlängerung einig werden oder den Lehrvertrag auslaufen lassen und sich in der nächsten Prüfungsperiode selbst anmelden.


Prüfungssituation. Bild: Chinnapong / stock.adobe.com
Chinnapong / stock.adobe.com

© Chinnapong / stock.adobe.com

 

Am Tag der Prüfung

Auf dem Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf) befindet sich ein Internat, indem Sie gern übernachten können. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Internats-Team auf.
Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen, muss ein Arzt dies bescheinigen. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich unser Gesellenprüfungswesen und senden Sie uns schnellstmöglich den Krankenschein zu. Wir werden Sie zu einem Nachholtermin einladen.


Junger Mann sitzt mit Notebook auf dem Sofa. Bild: Drobot-Dean / stock.adobe.com
Drobot-Dean / stock.adobe.com

© Drobot-Dean / stock.adobe.com

 

Anmeldung zur Prüfung

Gern können die Anmeldeunterlagen eingescannt und per E-Mail an gpw.bb@hwk-leipzig.de senden. Die Unterlagen zur Anmeldung müssen nicht zusätzlich per Post geschickt werden. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen auf dem Anmeldeformular.
Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss bei der Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse schriftlich beantragt werden – fordern Sie den Antrag einfach per E-Mail oder telefonisch an. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Antrag nur genehmigt wird, wenn die Zwischen- oder Teil-1-Prüfung mindestens 80 Punkte aufweist. Mit Stattgabe des Antrages durch den Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfungsausschuss wird der Lehrling zur Prüfung vorzeitig zugelassen.
Die Änderung der Fachrichtung oder Wahlqualifikation muss schriftlich beantragt werden. Hier reicht ein formloser Antrag auf Änderung, auf dem der Ausbildungsbetrieb sowie der Auszubildende unterschreiben. Senden Sie den Antrag an: Handwerkskammer zu Leipzig | Lehrlingsrolle | Steinweg 3 | 04451 Borsdorf oder per E-Mail an moosdorf.m@hwk-leipzig.de.
Bitte melden Sie sich bei unserem Gesellenprüfungswesen. Laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und halten es ausgefüllt bereit.
 
Bitte füllen Sie den Antrag zum Nachteilsausgleich aus. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Einschränkungen von einem Arzt attestiert werden müssen. Die Geschäftsstelle der Gesellenprüfungsausschüsse entscheidet, welche Maßnahmen umsetzbar sind. Die Antragsunterlagen bekommen Sie nach der Bearbeitung zurück. Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet gern unser Gesellenprüfungswesen.
 

Gesellenbrief im Rahmen. Bild: Freepik.com / Rawpixel Ltd. / Handwerkskammer
Freepik.com / Rawpixel Ltd. / Handwerkskammer

© Freepik.com / Rawpixel Ltd. / Handwerkskammer

 

Nach der Prüfung

Die Ergebnisse werden zum 31. Januar oder 31. Juli per Post an den Lehrling versendet. Parallel wird der Ausbildungsbetrieb über die Ergebnisse der Prüfung informiert. Sollte es Abweichungen zu dem Termin der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse geben, wird dies in der Einladung vermerkt.
Den Gesellenbrief sowie das Abschlussprüfungszeugnis möchten wir Ihnen feierlich im Rahmen unserer Gesellenfreisprechung übergeben. Bei Nicht-Teilnahme an der Gesellenfreisprechung, bekommen Sie Ihren Gesellenbrief und Ihr Abschlussprüfungszeugnis per Post zugeschickt.
Sollte der Gesellenbrief oder das Abschlussprüfungszeugnis nach vier Wochen nicht angekommen sein, kontaktieren Sie unser Gesellenprüfungswesen.
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Sollten Sie die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, dürfen Sie den gelernten Beruf nicht als Geselle oder Facharbeiter ausüben.
Beachten Sie, wo in Ihrem Bescheid über nicht bestandene Prüfung ein „x“ steht. Nur in diesem Prüfungsteil beziehungsweise Prüfungsfach haben Sie nicht genügend Punkte erreicht. Auf einen formlosen schriftlichen Antrag befreien wir Sie von der Wiederholung der Teil-1-Prüfung. Lesen Sie bitte aufmerksam die Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung in der Ausbildungsverordnung durch und kontaktieren Sie unserer Gesellenprüfungswesen bei Fragen.
Beantragen Sie über unser Online-Formular eine Zweitschrift oder eine Schmuckurkunde. Die Erstellung einer Zweitschrift oder Schmuckurkunde ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig erhoben. Nachdem der Gebührenbescheid beglichen wurde, bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Monats Ihre Zweitschrift oder Schmuckurkunde.
 

thieme-stefanie www.foto-zentrum-leipzig.de

Stefanie Thieme

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-264

Fax 034291 30-25264

thieme.s--at--hwk-leipzig.de

krauthahn-ronja-web2023 Marco Kitzing

Ronja Krauthahn

Gesellenprüfungen

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-266

Fax 034291 30-25266

krauthahn.r--at--hwk-leipzig.de