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Aktuelle Fördermöglichkeiten für Handwerksunternehmen im Bereich Innovation und Technologietransfer

Mit den neu gestarteten Bundes- und Landesprogrammen sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Die Programme sind technologie- und branchenoffen gestaltet.

Das Handwerk weist aufgrund seiner Qualifikation und Ausbildungsleistung per se ein hohes Innovationspotenzial auf. Viele Handwerksunternehmen haben in den letzten Jahren Produkte, Leistungen oder Verfahren entwickelt und angeboten, die eine neue technologische Lösung beinhalten oder eine deutliche Produktverbesserung bedeuten. Handwerker sind zudem – oft auch in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen – Technologiemittler, Technologieanwender und Impulsgeber für Innovationen.

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat im Jahr 2012 eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig unterzeichnet und engagiert sich unter anderem aktiv für die Initiierung gemeinsamer Projekte zwischen Handwerksunternehmen und Wissenschaft.
 

Information und Beratung für Handwerksbetriebe

Unsere Beauftragte für Innovation und Technologietransfer unterstützt Handwerksbetriebe bei der Suche nach neuen Technologien, die der Betrieb benötigt oder nach Wissenschaftspartnern oder Kooperationspartnern, nach entsprechenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land für den Betrieb und seine Partner. Die gesamten Verbindungen werden hergestellt und begleitet.

Freistaat Sachsen: Innovations- und Technologieförderung

Förderfähig

Ausgaben der KMU für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern.

Fremdleistungen

  • Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkts-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, zum Beispiel
    • Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen),
    • Durchführbarkeitsstudien,
    • Werkstoffstudien,
    • Studien zur Fertigungstechnik.
  • Ausgaben für externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel
    • Konstruktionsleistungen,
    • Designleistungen,
    • Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit,
    • Laborleistungen,
    • Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung.

Förderfähig

Förderung des Erwerbs technologischen Wissens und Förderung von Beratungsleistungen.

Technologieerwerb von Technologiegebern

  • Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung)
  • Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung es erworbenen technologischen Wissens

Beratungsleistungen (von Technologiegebern und Technologiemittlern)

  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern)

Eigene Personalkosten beim Technologienehmer (Antragsteller), soweit das Personal im Vorhaben tätig ist und die Weiterentwicklung beziehungsweise Anpassung des erworbenen technologischen Wissens im Unternehmen übernimmt.

Soweit Personalkosten für eigene Weiterentwicklungen beziehungsweise Anpassungen geltend gemacht werden, kann bei anfallenden Gemein- beziehungsweise Betriebskosten zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent der förderfähigen Personalkosten beantragt werden.

Förderhöhe

Fördersatz einheitlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, dabei keine Förderhöchstgrenze.

Antragsberechtigt

KMU mit Betriebsstätte in Sachsen. Diese müssen einen Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie erbringen.

ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden:

  • Einzelprojekte,
  • Kooperationsprojekte,
  • Innovationsnetzwerke.

Einzelprojekte

Förderfähig

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zusätzlich zu den FuE-Projekten der Unternehmen können eine Vorabprüfung der Durchführbarkeit des Projektes mit einer bezuschussten Studie ergänzt und im Anschluss an das Projekt Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

Förderhöhe abhängig von Mitarbeiterzahl und Umsatzhöhe

  • bei kleinen Unternehmen: 40 Prozent
  • bei mittleren Unternehmen: 35 Prozent

Antragsberechtigt sind

  • kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Umsatz),
  • mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und 50 Millionen Euro Umsatz) und
  • weitere mittelständische Unternehmen (weniger als 500 Beschäftigte).

Kooperationsprojekte

Förderfähig

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Kooperationen mit ausländischen Kooperationspartnern sind auch möglich. Die Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer Studie ergänzt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können zur Umsetzung ihrer FuE-Projekte zusätzlich die Förderung von Leistungen externer Dritter zur Markteinführung beantragen.

Förderhöhe ist abhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl und Sitz des Projektpartners

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten ist

  • für Unternehmen: je Teilprojekt bis 450.000 Euro und
  • für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro gegrenzt.

Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen. Die maximale Fördersätze für Unternehmen sind wie folgt festgelegt:

  • von kleinen Unternehmen: 45 Prozent (ausländischer Partner 55 Prozent)
  • von mittleren Unternehmen: 40 Prozent (ausländischer Partner 50 Prozent)

Antragsberechtigt sind

  • kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, 10 Millionen Euro Umsatz, maximal 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme),
  • mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte, bis 50 Millionen Euro Umsatz, maximal 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) und
  • weitere mittelständische Unternehmen (weniger als 500 Beschäftigte).

Stand: Juni 2022

Die Arbeit der BIT wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
 

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Emily Foth

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