
Achtung! Gefälschte E-Mails zum Kurzarbeitergeld in Umlauf
Arbeitgeber und Unternehmen erhalten bundesweit E-Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. Darin werden Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Betrüger wollen per Phishing Daten abgreifen
Arbeitgeber sollten auf keinen Fall auf derlei Mails antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Warnung klargestellt, dass sie nicht Absender dieser Mail ist und fordert Arbeitgeber auch auf, Kurzarbeitergeld nicht per E-Mail zu beantragen.
Es handelt sich bei den Mails vielmehr um dreiste Betrugsversuche mit der Phishing-Methode. So versuchen die Betrüger im Fahrwasser der Coronakrise unter anderem die Personalausweisnummer des Firmeninhabers sowie Namen und Sozialversicherungsnummern von Angestellten abzugreifen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld haben wir hier zusammengestellt.

Christian Likos
Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht
04103 Leipzig