Team aus Meister und Gesellen auf der Baustelle. Bild: Monkey Business / stock.adobe.com
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Mitgliedschaft

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen) sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.

Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte nicht wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Absatz 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
 

Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Dazu gehört auch die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag des Staates. Dies sind Beispielsweise die Organisation der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung im Bezirk der Handwerkskammer, sowie die Gestaltung und Durchführung des Prüfungswesens.

Weiterhin hält die Kammern ein vielfältiges Service-, Beratungs- und Bildungsangebot für Existenzgründer, Unternehmer, Mitarbeiter der Betriebe und Auszubildende bereit. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben.
 

Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Damit die Selbstverwaltung im Handwerk funktionieren kann, nutzt die Handwerkskammer den Praxisbezug und die Kompetenz ihrer ehrenamtlich tätigen Vertreter sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber.

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung, im Vorstand, aber auch in zahlreichen Ausschüssen, möglich, ausdrücklich erwünscht und für die Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.