Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur Kosten verursacht, sondern auch einen Nutzen - etwa durch weniger Fehlzeiten und die Verhütung von Berufskrankheiten - bringt, sollte jedem Unternehmer bewusst sein. Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz (SAK) verfolgt deshalb das Ziel, das Arbeitsschutzniveau in den sächsischen Unternehmen zu erhalten oder zu verbessern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die SAK wurde als Bündnis von Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf überbetrieblicher Ebene im Oktober 2010 in Dresden gegründet. Beteiligt sind beispielsweise Unternehmerverbände, Kammern, Gewerkschaften, Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden.
Arbeitsschutz spart Kosten und bringt wirtschaftliche Vorteile
"Unser Ziel ist ein guter und nachhaltiger Arbeitsschutz, der fest im betrieblichen Alltag sächsischer Unternehmen verankert sein soll. Er ist selbstverständlicher Teil der Wettbewerbsfähigkeit. Ein guter Arbeitsschutz spart Kosten, bringt wirtschaftliche Vorteile und kann Arbeitsunfälle verhindern. Das heißt auch, die Mitarbeiter bleiben motiviert und gesund", kommentierte der sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, die Gründung der Arbeitsschutz-Konferenz.
Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz löst die Arbeitsschutz-Allianz im Freistaat ab, deren Basis gemeinsame Vereinbarungen zwischen dem sächsischen Wirtschaftsministerium und 31 Partnern aus Industrie, Handwerk, Unfallversicherungsträgern, Fachverbänden, Gewerkschaften und Krankenkassen waren.
Die Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz wurde analog der Nationalen Arbeitsschutz-Konferenz (NAK) gegründet, um die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Modernisierung des Unfallversicherungsrechts besser umsetzen zu können.
Dritte Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Mittlerweile tagt nun schon im Mai dieses Jahres die dritte Arbeitsschutz-Konferenz in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dresden. Sie steht unter dem Motto "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung". Es geht insbesondere um die Einbeziehung und aktive Mitwirkung aller Arbeitsschutz-Partner bei der Identifizierung von Konfliktbereichen sowie bei der Strategiefindung zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme in der sächsischen Wirtschaft sowie der Verwaltung.
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die GDA startet in die zweite Periode und widmet sich von 2013 bis 2018 schwerpunktmäßig den folgenden drei Arbeitsschutzthemen:
- Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ORGA)
- Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich (MSE)
- Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE)
Arbeitsschutzforum - offen für alle
Neben der Sächsischen Arbeitsschutz-Konferenz steht das Sächsische Arbeitsschutzforum zur Verfügung, zu dem alle Verantwortlichen und Interessensvertreter im Arbeitsschutz zur Teilnahme und Mitarbeit aufgerufen sind. Das nächste Sächsische Arbeitsschutzforum wird am 17. Oktober 2013 im Blockhaus Dresden stattfinden.
Arbeitsschutzmanagementsystem (OHRIS)
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt im Rahmen der Richtlinie zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occupational Health- and Risk-Management).
OHRIS ist ein Gesamtkonzept bestehend aus dem Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept, einer Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems, einer Anleitung zur Dokumentation und einem Handbuchbeispiel für ein integriertes Managementsystem sowie einer Anleitung für das interne Audit.
Nutzen eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) für Betriebe
Ein AMS gewährt den Unternehmen mehr Rechtssicherheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit durch effizient organisierten Arbeitsschutz. Betriebliche Prozesse, Sicherheit und Gesundheitsschutz werden kontinuierlich verbessert, was zu einer Kostenreduzierung durch einen ungestörten Betriebsablauf sowie gesündere und motivierte Mitarbeiter beiträgt.
Mehr Informationen zum Thema AMS bietet ein Informationsflyer des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Er kann unter https://publikationen.sachsen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Fördermittel für Arbeitsschutzmanagementsysteme
Eine Förderung können Unternehmen erhalten, wenn die Beratungsleistungen zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden. Dabei kommen insbesondere die Leistungen für Intensivberatung/Coaching (ab fünf Tagewerke) in Betracht.
Zuwendungen können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage und maximal 700 Euro (netto) pro Tagewerk. Bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer können 50 Prozent Zuschuss in Anspruch genommen werden. Pro Jahr sind 20 Tagewerke förderfähig.
Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Für Fragen zur Arbeitsschutz-Konferenz und zum Thema Arbeitsschutz allgemein steht Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig zur Verfügung.
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Ansprechpartner

Beraterin Umwelt
Tel. 034383 612-25
Fax 034383 612-20
hoffmann.c@hwk-leipzig.deE-Mail
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Seite aktualisiert am 12. März 2013, online seit 01. Juni 2011
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