Beitragsordnung und Beitragbemessungsbeschlüsse

Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Beitragspflichtig sind alle Mitgliedsbetriebe. Mitglied der Handwerkskammer sind die in der Handwerksrolle und/oder im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sowie alle Kleingewerbetreibenden gemäß § 90 Absatz 3 Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Handwerkskammerbeitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Näheres regelt die Beitragsordnung.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Romy Martinetz

Leiterin Umlage / Einzug / Mahnwesen

Tel. 0341 2188-404
Fax 0341 2188-449
martinetz.r@hwk-leipzig.deE-Mail
martinetz.r@hwk-leipzig.de

Seite aktualisiert am 20. März 2013online seit 26. März 2009

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