Ausbildungsvertrag
Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Lehrling, bei Minderjährigen auch mit den Sorgeberechtigten, abschließen. Dieser Lehrvertrag ist bei der Handwerkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle einzureichen. Für Auszubildende unter 18 Jahren muss die Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.
Mindestinhalte des Berufsausbildungsvertrages sind
- vollständige Anschrift des Betriebes und des Lehrlings, dessen Geburtsdatum und Geburtsort, bei Minderjährigen Name und Anschrift des/der Sorgeberechtigten,
- genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes, gegebenenfalls Fachrichtung, Schwerpunkt oder Handlungsfeld,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Vertragformulare erhalten Sie bei der Handwerkskammer (Lehrlingsrolle) oder unter Formulare und Downloads.
Der Lehrling hat bereits bei einem anderen Betrieb Lehrzeit absolviert?
Lehrvertrag für die noch fehlende Ausbildungszeit abschließen und vorangegangene Ausbildungszeit eintragen! Hinsichtlich der Anrechungszeit bedarf es der Zustimmung der Handwerkskammer.
Ansprechpartner

Lehrlingsrolle
Tel. 0341 2188-357
Fax 0341 2188-358
barofsky-then.m@hwk-leipzig.deE-Mail
barofsky-then.m@hwk-leipzig.de
Seite aktualisiert am 05. Juli 2012, online seit 01. April 2009
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