Gut gemeint, schlecht getan
Die Reform der Tachografenpflicht hat mehr Verlierer als Gewinner
16. Juli 2012 | Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass zukünftig Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 100 - statt bisher 50 - Kilometern um den Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden müssen. Eine Gewichtshöchstgrenze ist nicht mehr vorgesehen.
So weit so gut. Doch das Parlament beschloss auch, den Geltungsbereich der Verordnung auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen auszudehnen.
"Die Ausdehnung der europäischen Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zum digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft unsere Betriebe hart, da die meisten Fahrzeuge in diese Gewichtsklasse fallen. Letztlich gibt es mehr statt weniger Bürokratie. Die Verlierer sind die meist kleinen Handwerksbetriebe, mit einem ganz normalen Transporter zu ihren Kunden fahren", so Ralf Scheler, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. "Den Abgeordneten waren wahrscheinlich die Konsequenzen ihrer Entscheidung nicht bewusst, jetzt müssen wir alles dafür tun, dass die Ausweitung des Geltungsbereiches wieder zurückgenommen wird bevor die Verordnung in Kraft tritt."
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Seite aktualisiert am 21. Mai 2013, online seit 16. Juli 2012
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