Umweltzonen: Handwerkskammer fordert einheitliche Regelungen für Ausnahmen
17. April 2012 | Vor der morgen, 18. April, beginnenden Verkehrsministerkonferenz der Länder in Kassel fordert die Handwerkskammer zu Leipzig erneut und nachdrücklich bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen für die Einfahrt in Umweltzonen.
Bürokratischer Flickenteppich
In Erfüllung der europäischen Regelungen zur Luftqualität gibt es in immer mehr Städten Umweltzonen. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die die Anforderungen der Kennzeichnungsverordnung nicht erfüllen, dürfen in diese Gebiete nur noch mit Ausnahmegenehmigung fahren.
"Es ist keinem Handwerksunternehmen zumutbar, in jeder Stadt mit aktiver Umweltzone separate Anträge, jeweils mit unterschiedlicher Gebührenhöhe und Gültigkeitsdauer, für Ausnahmen stellen zu müssen. Diese Rahmenbedingungen behindern die Wirtschaft und verschwenden wichtige Ressourcen", stellt Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler fest.
Mindestens gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen notwendig
Die Einführung der Umweltzonen sowie die Ausnahmeregelungen liegen in der Verantwortung der Länder und Kommunen, besonders die überregional tätigen Unternehmen sind daher mit einer unübersichtlichen Regelvielfalt und hohen Bürokratie- und Kostenaufwand konfrontiert.
Deshalb fordert die Handwerkskammer zu Leipzig seit langem eine bundeseinheitliche Regelung für Ausnahmetatbestände - mindestens jedoch eine gegenseitige Anerkennung von erteilten Ausnahmegenehmigungen ohne weitere Gebühren.
"Die Verkehrsminister sollten sich gemeinsam mit der Wirtschaft dafür einsetzen, dass schnellstmöglich auf der Grundlage eines bundesweiten Vergleichs der regionalen Voraussetzungen einheitliche Regelungen für Ausnahmegenehmigungen in Umweltzonen erarbeitet werden", schlägt Ralf Scheler vor. "Nur so erhalten die Unternehmen aber auch alle anderen Autofahrer Planungssicherheit."
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Seite aktualisiert am 20. Juni 2012, online seit 19. April 2012
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