Förderung von Auslandsweiterbildung
Die Sächsische AufbauBank (SAB) bietet sächsischen Unternehmen bereits vielfältige Fördermöglichkeiten zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Zur Unterstützung von Auslandsaktivitäten werden nun auch Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Qualifizierung gefördert. Gerade im Hinblick auf die Erschließung neuer Auslandsmärkte müssen sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer ihre Kenntnisse und Kompetenzen permanent weiterentwickeln.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Unternehmern und Beschäftigten zum Beispiel Auslandspraktika. Zuschüsse gibt es für Kurse zur Vorbereitung auf die Auslandsqualifizierung, Ausgaben für Reise, Unterkunft, Verpflegung sowie Personalausfall usw.
Zielgruppe und Förderbedingungen
Die Zuschüsse richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die ihren Firmensitz im Freistaat Sachsen haben. Gefördert werden Schulungen, die durch externe Dienstleister durchgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass die Teilnehmer ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsort in Sachsen haben.
Der Förderhöchstsatz für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen liegt für KMUs bei 80 Prozent der Kosten. Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen werden für KMUs bis zu 45 Prozent der Kosten übernommen. Zusätzlich existiert eine Förderung benachteiligter Arbeitnehmer.
Weitere Informationen sowie den Antrag erhalten Sie bei der SAB. Die Antragunterlagen stehen unter www.sab.sachsen.de zum Download bereit und sind vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme mit den erforderlichen Unterlagen bei der SAB einzureichen.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Antje Barthauer, Beraterin Außenwirtschaft, Telefon 0341 2188-304.
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Seite aktualisiert am 19. Juni 2012, online seit 05. Januar 2012
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