Informationen für Gesellen und Meister zu Mobilitätsberatung und Auslandsbildung

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Ein Auslandsaufenthalt bietet die Möglichkeit, Fremdsprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben - Fähigkeiten, die im Arbeitsalltag zunehmend gefragt sind. Eine gute Möglichkeit, um sich für einen Aufstieg um Unternehmen vorzubereiten oder auch um sich auf dem Arbeitsmarkt von anderen Bewerbern positiv abzuheben. Ein Auslandspraktikum bietet außerdem die Möglichkeit, einen "Blick über den Tellerrand" werfen und für eine Zeit lang die Lebensgewohnheiten und Kultur eines anderen Landes unmittelbar kennen zu lernen.

Vorbereitung
 
  • Checkliste (PDF-Datei)
  • Dauer und Land
    Die Maximaldauer eines Auslandsaufenthaltes während der Ausbildung beträgt ein Viertel der Regelausbildungszeit. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind dies neun Monate. Verkürzungen oder Verlängerungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Maximaldauer kann im Block oder auch in einzelnen Abschnitten genutzt werden. Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz) kommt in Frage. Im Allgemeinen sind Stipendien und Fördermöglichkeiten für EU-Länder häufiger und auch im Zuschuss höher.
  • Vertragliche Regelungen
    Der Auslandsaufenthalt wird mit dem Lehrling schriftlich vereinbart und der Handwerkskammer zu Leipzig gemeldet (formlose E-Mail an Mobilitätsberater Thomas Böttcher). Dauert der Aufenthalt länger als vier Wochen, wird ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt. Es wird außerdem empfohlen auch einen Vertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen abzuschließen, um etwaige Unklarheiten zu vermeiden.
  • Versicherung
    Bezüglich der Versicherungen im Ausland besteht in der Regel der Schutz der deutschen Sozialversicherungen weiter. Dies wird mit dem Formular A 1 (früher: E 101) von der Krankenkasse bestätigt. Informationen finden sich im Merkblatt Auslandsaufenthalte während der Ausbildung, die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland. Außerdem empfiehlt sich der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung, die Rücktransporte einschließt.
  • Erfahrungsbericht einer Friseurin, die auf Island ein Praktikum absolviert hat. (PDF-Datei)
Durchführung
Auslandsaufenthalte während der Ausbildung. Informationen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende (PDF-Datei)
Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Entsendung. Informationen für Informationen für Arbeitgeber und -nehmer (PDF-Datei)
Fragebogen für die Ausstellung einer "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" (Vordruck A1 beziehungsweise E 101 DE) (PDF-Datei)
Beispiel für den europäischen Lebenslauf auf www.europass-info.de
Stipendien und Förderungen
 
Nachbereitung
 
  • Zertifikat Mobilität: Beispiele ausgefüllter europass Mobilitätsnachweise auf www.europass-mobilität.de
  • Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es in punkto Arbeit, Werkzeug, Abläufe, sozialem Miteinander?
  • Quittungen und Nachweise sammeln (Reise- und Aufenthaltskosten).
  • Praktikum vom Gastbetrieb bestätigen lassen.
  • Wenn Stipendium oder Fördermittel genutzt wurden, dann jetzt abrechnen.
  • Im Internet bloggen oder einen kurzen Bericht verfassen.
  • Sich im Freundes- und Bekanntenkreis austauschen und damit vielleicht ein wertvoller Tipp- und Ratgeber für andere werden.

Ansprechpartner zum Thema Auslandsbildung und Mobilität ist Thomas Böttcher. Aktuelle Veranstaltungshinweise gibt es im Veranstaltungskalender der Handwerkskammer.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Thomas Böttcher

Mobilitätsberater

Tel. 034291 30-213
Fax 034291 30-122
boettcher.t@hwk-leipzig.deE-Mail
boettcher.t@hwk-leipzig.de

Seite aktualisiert am 14. Juni 2012online seit 11. Januar 2011

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