Ausschluss aus Freiwilliger Arbeitslosenversicherung bei Zahlungsverzug der Beiträge

© aboutpixel.de - Sven SchneiderLupe
© aboutpixel.de - Sven Schneider

Drei Monate keine Beiträge gezahlt - Verlust des Versicherungsschutzes

Wer als Selbstständiger drei Monate mit seinen Beiträgen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Verzug gerät, verliert den Versicherungsschutz auch ohne Mahnung der Bundesagentur für Arbeit.

Das hat das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen am 5. Oktober 2009 (Az. 19 AL 74/08) entschieden. Eine Selbstständige hatte drei Monate lang die fälligen Beiträge zu ihrer Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt, weil sie zu Beginn ihrer Selbstständigkeit in finanzielle Nöte geraten war.

Automatisches Ende des Versicherungsverhältnisses nach dreimonatigem Zahlungsverzug

Ihre Nachzahlung der Beiträge kam zu spät, weil das SGB III bei einem dreimonatigen Zahlungsverzug automatisch das Ende des Versicherungsverhältnisses anordnet. Nach Auffassung des Gerichts habe sich der Gesetzgeber eindeutig für das Versicherungsprinzip entschieden und daher den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses aus Gründen der Risikobegrenzung an die rechtzeitige Zahlung der Beiträge geknüpft.

Auf das Risiko, den Freiwilligen Versicherungsschutz bei Zahlungsrückständen zu verlieren, sei zu Beginn der Versicherung per Bescheid hingewiesen worden. Eine zusätzliche Mahnung durch die Bundesagentur für Arbeit sieht das Gesetz nicht vor.

Fragen zum Thema beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Gabriele Boden

Leiterin Hauptabteilung Recht und Organisation

Tel. 0341 2188-200
Fax 0341 2188-14515
boden.g@hwk-leipzig.deE-Mail
boden.g@hwk-leipzig.de


 
Ansprechpartner

Markus Richter

Justiziar / Leiter Handwerksrolle

Tel. 0341 2188-210
Fax 0341 2188-299
richter.m@hwk-leipzig.deE-Mail
richter.m@hwk-leipzig.de


 
Ansprechpartner

Katja Scherf

Justiziarin

Tel. 0341 2188-212
Fax 0341 2188-14520
scherf.k@hwk-leipzig.deE-Mail
scherf.k@hwk-leipzig.de

Seite aktualisiert am 11. Juni 2012online seit 21. Dezember 2009

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld

Login