E-Rechnung. Bild: fotolia.com - bloomua / Handwerkskammer zu Leipzig
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Archivbeitrag | Newsletter 2015Zehn Merksätze zu elektronischen Rechnungen

Die elektronische Rechnung bietet Unternehmen die Chance, eigene Prozesse zu optimieren und Kosten zu sparen.

Schon umgestellt?

Doch während vor allem große Unternehmen die E-Rechnung schon im Einsatz haben, zögern viele kleine und mittlere Betriebe angesichts des befürchteten finanziellen und organisatorischen Aufwands vor der Umstellung.

Zudem stehen viele Chefs und Buchhalter häufig vor Fragen, wenn sie die digitale Rechnung nutzen wollten. Darf die eingescannte Papierrechnung weggeworfen werden? Wie lange muss die Rechnung gespeichert werden?

Kostenfreier Leitfaden mit Tipps für den Einsatz elektronischer Rechnungen

Um Unternehmern den Einstieg und den Umgang mit elektronischen Rechnungen zu erleichtern, hat der Branchenverband BITKOM einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, der in zehn Merksätzen erklärt, was Firmen beachten sollten und Ratschläge für den unternehmerischen Einsatz elektronischer Rechnungen gibt.

Die Kurzfassung:

  • Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln.
  • Jede Rechnung muss lesbar sein.
  • Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten.
  • Jede Rechnung muss aufbewahrt werden.
  • Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden.
  • Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation).
  • Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff.
  • Elektronische Rechnungen sind technologieneutral.
  • Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten.
  • Signatur und EDI sind weiterhin möglich.

Der komplette Leitfaden steht kostenfrei unter www.bitkom.org zum Herunterladen zur Verfügung.

fritzsche-anett-web2023 Marco Kitzing

Anett Fritzsche

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