Zahlungsverkehr: Seit August ist SEPA Pflicht!
Seit 1. August 2014 läuft im Zahlungsverkehr nichts mehr ohne IBAN und BIC. Die meisten Firmen haben sich zum Stichtag auf das neue europäische Zahlungsverfahren eingestellt. Schon im Juni wurden mehr als 90 Prozent aller Überweisungen unter Verwendung von des SEPA-Datenformats sowie IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) getätigt.
Wer die Umstellung noch nicht ganz geschafft hat, muss sich sputen, sonst drohen Liquiditätsengpässe und Zusatzkosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen.
Eine Erklärung der beiden Nummern offenbart, dass sich gar nicht so viel geändert hat. Die IBAN ist die Nummer, um die sich zukünftig hauptsächlich alles dreht. Sie ist die internationale Bankkontonummer und besteht aus mehreren Teilen:
DE | 53 | 86095604 | 0300044190 |
ISO-Ländercode (zweistellig) | Prüfziffer (zweistellig) | Bankleitzahl (achtstellig) | Kontonummer (zehnstellig) |
Als BIC bezeichnet man die Zahlenkombination, mit der man Kreditinstitute weltweit eindeutig identifizieren kann.
GENO | DE | F1 | LVB |
Bank-Code (vierstellig) | Ländercode (zweistellig) | Ortscodierung (zweistellig) | Filiale (dreistellig) |
Beispiel
Alt | Neu | ||
Kontonummer: Bankleitzahl: | 300044190 860 956 04 | IBAN: BIC: | DE53 8609 5604 0300 0441 90 GENODEF1LVB |
Für Unternehmen, die sich noch unsicher fühlen oder nähere Informationen zu den speziellen Anforderungen im Lastschriftverkehr mit Kunden benötigen, steht die Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer gern Rede und Antwort. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.
Unternehmerinformationen zur SEPA-Umstellung bietet außerdem die Deutsche Bundesbank unter www.sepadeutschland.de/sepa-fuer-unternehmen-und-handel.