SEPA. Bild: fotolia.com - hainichfoto
hainichfoto / fotolia.com

Zahlungsverkehr: Seit August ist SEPA Pflicht!

Seit 1. August 2014 läuft im Zahlungsverkehr nichts mehr ohne IBAN und BIC. Die meisten Firmen haben sich zum Stichtag auf das neue europäische Zahlungsverfahren eingestellt. Schon im Juni wurden mehr als 90 Prozent aller Überweisungen unter Verwendung von des SEPA-Datenformats sowie IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) getätigt.

Wer die Umstellung noch nicht ganz geschafft hat, muss sich sputen, sonst drohen Liquiditätsengpässe und Zusatzkosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen.

Eine Erklärung der beiden Nummern offenbart, dass sich gar nicht so viel geändert hat. Die IBAN ist die Nummer, um die sich zukünftig hauptsächlich alles dreht. Sie ist die internationale Bankkontonummer und besteht aus mehreren Teilen:

DE53860956040300044190
ISO-Ländercode
(zweistellig)
Prüfziffer
(zweistellig)
Bankleitzahl
(achtstellig)
Kontonummer
(zehnstellig)

 

Als BIC bezeichnet man die Zahlenkombination, mit der man Kreditinstitute weltweit eindeutig identifizieren kann.

GENODEF1LVB
Bank-Code
(vierstellig)
Ländercode
(zweistellig)
Ortscodierung
(zweistellig)
Filiale
(dreistellig)

 

Beispiel

AltNeu
Kontonummer:
Bankleitzahl:
300044190
860 956 04
IBAN:
BIC:
DE53 8609 5604 0300 0441 90
GENODEF1LVB

 

Für Unternehmen, die sich noch unsicher fühlen oder nähere Informationen zu den speziellen Anforderungen im Lastschriftverkehr mit Kunden benötigen, steht die Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer gern Rede und Antwort. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.

Unternehmerinformationen zur SEPA-Umstellung bietet außerdem die Deutsche Bundesbank unter www.sepadeutschland.de/sepa-fuer-unternehmen-und-handel.

fritzsche-anett-web2023 Marco Kitzing

Anett Fritzsche

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-238

Fax 0341 2188-25238

fritzsche.a--at--hwk-leipzig.de