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Zahlreiche Handwerksbetriebe verschenken Geld

Anträge auf steuerbegünstigten Strom stellen

18. Oktober 1999 | Bis zum 31. Dezember 1999 können beim Hauptzollamt Anträge für die Erlaubnis zur Entnahme steuerbegünstigten Stroms gestellt werden, um rückwirkend den ermäßigten Strombezug zu sichern. Seit dem 1. April gelten das neue Stromsteuergesetz und die neuen Regelungen des Mineralölsteuergesetzes, das heißt Strom sowie Mineralöl sind mit einem Ökosteueranteil zusätzlich belastet. In einem größeren Betrieb kann der Mehrkostenanteil schnell einen drei- bis vierstelligen Betrag annehmen.

Handwerksbetriebe der produzierenden Gewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen Anträge zur Ermäßigung dieser Steuer stellen und damit eine Ersparnis erzielen. Anträge für das Jahr 1999 können jedoch nur bis zum 31. Dezember 1999 gestellt werden. Vergünstigungen werden erst ab folgenden Abnahmemengen gewährt:

  • Strom: ab einem Jahresverbrauch ab 50 Megawattstunden,
  • leichtes Heizöl: ab einem Jahresverbrauch von 31.250 Liter,
  • Erdgas: ab einem Jahresverbrauch von 390,62 Megawattstunden,
  • Flüssiggas: ab einem Jahresverbrauch von 50.000 Kilogramm.

Für Informationen und Beratungen stehen die Mitarbeiter des Umweltzentrums der Handwerkskammer zu Leipzig unter Telefon 034383 612-0 zu Verfügung.

Pressemitteilung vom 18. Oktober 1999

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

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