Geldvernichtung. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm
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Wo bleiben die versprochenen Steuererleichterungen für KMU?

15. Februar 2011 | Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zugesagten Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen lässt auf sich warten.

Die Gewerbe- und Innovationsförderausschüsse der Handwerkskammern zu Leipzig, Chemnitz, Halle, Erfurt, Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg, Südthüringen und Magdeburg haben sich daher im Februar 2011 anlässlich der "mitteldeutschen mandwerksmesse 2011" in Leipzig zum Stand der Steuererleichterungen beraten und folgende Resolution verabschiedet.

Resolution

Trotz vieler Bekenntnisse der Bundesregierung zur Steuervereinfachung und Abgabenentlastung für kleine und mittlere Unternehmen lassen wirkliche Ergebnisse auf sich warten. Die Steuerentlastungsgesetze 2010 und 2011 enttäuschen inhaltlich und in Teilen hinsichtlich der Umsetzung die anwesenden Mitglieder der mitteldeutschen Ausschüsse.

Beispiel: Mit dem Jahressteuergesetz 2010 trat zum 1. Januar 2011 die Steuerschuldumkehr für Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b UStG) - trotz deutlicher Intervention der Wirtschaft - in Kraft. Erst mit Schreiben vom 4. Januar 2011 hat das BMF das notwendige Vordruckmuster für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers veröffentlicht. Die betroffenen Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks sind wegen der überstürzten Einführung (bei gleichzeitig unklarer Kommentierung und Auslegung) äußerst irritiert. Die Einführung kann nicht als Beispiel für den Abbau von Steuerbürokratie gelten.

Die Ausschüsse fordern neben einer notwendigen Transparenz, Stabilität und Verlässlichkeit im Handeln der Politik:

  1. Die Einführung der sogenannten "E-Bilanz" auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Bis dato liegen die notwendigen Voraussetzungen für eine Erprobungsphase nicht vor. Dauer und Ergebnisse der Pilotphase sind offen. Entsprechend der jetzigen Planung führt die E-Bilanz nicht zu einer Entlastung, sondern zu erheblichen zusätzlichen Informationspflichten für unsere Unternehmen.
  2. Den Beschluss des EU-Parlamentes vom 25. Februar 2010, künftig kleinen Kapitalgesellschaften, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal einer Million Euro erwirtschaften, die Möglichkeit der Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu geben, umgehend in nationales Recht umzusetzen.
  3. Die Grenze für die Ist-Besteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) der Unternehmen bei bundeseinheitlich 500.000 Euro zu belassen und auch nach dem 31. Dezember 2011 dauerhaft fortzuführen. Damit werden die kleinen Handwerksbetriebe von der Last der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer befreit.
  4. Eine Abschaffung der Hinzurechnungsbesteuerung von Mieten, Pachten, Zinsen und Leasinggebühren bei der Gewerbesteuer im Rahmen der Reform der Gemeindefinanzreform zu realisieren.
  5. Die angekündigte Reform der Mehrwertsteuer in Deutschland endlich konsequent und im Interesse von Bürgern und Unternehmen umzusetzen. Dabei sind vorhandene Unschärfen auf den Prüfstand zu stellen, und zu überprüfen, ob die durch die EU ermöglichten ermäßigten Mehrwertsteuersätze für lokale Dienstleistungen eingeführt werden können.
  6. Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG als einen wirksamen Beitrag gegen Schwarzarbeit beizubehalten.

Leipzig, 15. Februar 2011

gez. Klaus Grießl
Vorsitzender Gewerbe- und Innovationsförderauschuss Handwerkskammer zu Leipzig

gez. Claus Schinner
Vorsitzender Gewerbeförderauschuss Handwerkskammer Erfurt

gez. Lothar Winter
Vorsitzender Gewerbeförderungsausschuss Handwerkskammer Chemnitz

gez. Klaus Medoch
Vorsitzender Gewerbeförderungsausschuss der Handwerkskammer Magdeburg

gez. Matthias Stenzel
Vorsitzender Gewerbeförderausschuss Handwerkskammer Halle (Saale)

gez. Ulrich Zimmer
Vorsitzender Gewerbeförderausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg

gez. Dr. Wolfgang Oehring
Leiter Betriebsberatung Handwerkskammer Südthüringen