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Wie wird ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt?

Zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist folgendes zu beachten:

  • Schriftform (§ 4f Absatz 1 Satz 1 BDSG).
  • Empfehlung: arbeitsvertragliche Festlegung des wesentlichen Tätigkeitsfeldes führt zu Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
  • Bei Handwerksbetrieben mit Filialen ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich muss in jeder Filiale ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verantwortlich sein. Bei Handwerksunternehmen mit Filialen kann es aber sinnvoll sein, dass mehrere oder alle Filialen denselben betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, um Synergieeffekte zu nutzen.
  • Bei Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§ 4f Absatz 2 Satz 2 BDSG) ergeben sich die wechselseitigen Pflichten dann aus dem Dienstleistungsvertrag.
  • Die Handwerkskammer zu Leipzig hält eine Mustervereinbarung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bereit.
  • Ausführliche Vereinbarungen zur Bestellung eines betriebsinternen Datenschutzbeauftragten
  • Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

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