Frau am Telefon. Bild: Mangostar / stock.adobe.com
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Vorsicht! Verkaufsanrufe zum Arbeitsschutz

Archivbeitrag | Newsletter 2018

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rät aktuell zur Vorsicht bei Verkaufsanrufen im Namen einer "Abteilung Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft". Jüngst wurden solche Telefonate aus Unternehmen gemeldet, unter anderem aus Friseursalons. Möglicherweise sind auch andere Gewerke betroffen. Die Anrufer versuchen unter Bezugnahme auf einen angeblichen Brief und Hinweis auf Mängel, Arbeitsschutzprodukte zu verkaufen und an betriebliche Kontodaten zu gelangen. Die BGW weist darauf hin, dass sie mit derartigen Anrufen nichts zu tun hat.
 

Aushangpflichtige Dokumente gibt es oft kostenfrei!

Betrieben, denen kostenpflichtige Arbeitsschutzprodukte angeboten werden, sollten stets erst in Ruhe überlegen, was tatsächlich benötigt wird und ob das Preisleistungs-Verhältnis von derlei Angeboten stimmt. So sind Unternehmer zwar verpflichtet, ihre Belegschaft über verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit bzw. Unfallverhütung und andere Regelungen zu informieren, diverse Medien können Unternehmer jedoch bei ihrer Berufsgenossenschaft kostenfrei erhalten. Bei der BGW sind unter anderem Verbandbuch, das Plakat "Brände verhüten - Verhalten im Brandfall" sowie die "Anleitung zur Ersten Hilfe" abrufbar.

Wer nicht sicher ist, welche Informationen ausgehängt werden müssen, kann im Zweifel der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Berufsgenossenschaft kontaktieren. Informationen über aushangpflichtige Gesetze gibt es außerdem unter www.bmwi-unternehmensportal.de.

Ansprechpartner zum Thema Arbeitsschutz bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Betriebsberater Stefan Lorenz.