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Allgemeinverbindliche Tarifverträge

„Allgemeinverbindlich“ bedeutet dabei, dass die Regelungen des aufgeführten Tarifvertrags innerhalb seines Geltungsbereichs auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfassen. Das heißt, der Tarifvertrag ist auch für solche Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände beziehungsweise Gewerkschaften tarifgebunden sind. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Innungsmitgliedschaft für jeden Betrieb.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung und Bestimmung des Tages des Inkrafttretens gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages zwingend für alle in seinem Geltungsbereich bestehenden Arbeitsverträge.

Das Verzeichnis der aktuellen allgemeinverbindlichen Tarifverträge wird unter www.bmas.de im Internet veröffentlicht.

Besondere Beachtung innerhalb der allgemeinverbindlichen Regelungen gilt den sogenannten Mindestlohn-Tarifverträgen, die Mindestlöhne für alle in diesem Handwerk Beschäftigten verbindlich vorschreiben.

Eine Übersicht über die Verordnungen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit Mindestlohnregelungen im Handwerk in Sachsen steht unter Downloads bereit.

Unabhängig davon stellt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf seiner Internetseite die Grunddaten von 90 Tarifverträgen zur Verfügung. Das Tarifregister des Freistaates Sachsen hat die Aufgabe Tarifverträge, die in den Geltungsbereich des Freistaates fallen, zu sammeln und Auskünfte über deren Allgemeinverbindlichkeit sowie einzelne Inhalte aus Tarifverträgen an öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erteilen.

Die Tarifdaten finden Sie unter www.arbeit.sachsen.de. Arbeitgeber sollten sich vor der Einstellung von Arbeitnehmern darüber informieren, ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zu berücksichtigen ist.

Weitere Informationsquellen

 www.bmas.de

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Markus Richter

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