Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Das Herzstück der Fachkräftesicherung im Handwerk ist die duale Berufsausbildung. Junge Nachwuchskräfte erhalten über dieses renommierte System einerseits im Betrieb und andererseits in der Berufsschule das notwendige Know-how, mit dem sie den Anforderungen des Marktes und damit der Betriebe gerecht werden. Mit einem Gesellenabschluss sind sie breit aufgestellt und verfügen über eine international anerkannte Berufskompetenz und -qualität.
Gutes Rüstzeug
Weil das Handwerk jedoch von kleinen, oft spezialisierten Unternehmen dominiert wird, stehen Betriebe, die ihrem Nachwuchs ein gutes Rüstzeug mit auf den Weg geben wollen, vor einem Dilemma. Sie sind aufgrund ihrer Struktur mitunter nicht in der Lage, alle Ausbildungsinhalte abzubilden und immer die neuesten Technologien einzubeziehen. Dadurch können sie ihre Schützlinge nicht so schulen, dass diese auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel unkompliziert Fuß fassen können.
Bildungsstätten des Handwerks
Sollte man als kleiner Betrieb also lieber gar nicht erst ausbilden? Weil das keine Option ist, wurde das System der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) entwickelt und perfektioniert. Mehr als 500 große und kleine Bildungsstätten des Handwerks sorgen bundesweit dafür, dass alle Absolventen einer handwerklichen Ausbildung die gleichen einzelbetriebsübergreifenden Fachqualifikationen erwerben.
Grund- und Fachstufenlehrgänge
In der Region Mitteldeutschland ist das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ein Hauptakteur im ÜLU-Bereich. Lehrlinge aus mehr als 40 Gewerken kommen ab dem ersten Lehrjahr in die „Fachkräfteschmiede“ und absolvieren in den Werkstätten berufsspezifische Grund- und Fachstufenlehrgänge. Die erfahrenen Lehrmeister vermitteln die Inhalte dabei praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle technische und ökonomische Trends und beleuchten darüber hinaus fachübergreifende Themen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit, Unfallverhütung usw.
Fit für den Beruf
Die Lehrlinge können auf diese Weise losgelöst vom Tagesgeschäft im Ausbildungsbetrieb komplizierte und zeitintensive Teile ihrer Ausbildung üben und Sicherheit in der Anwendung der Kenntnisse erwerben. Das zahlt sich für die angehenden Fachleute aus. Wer sich durch die Herstellerbindung eines Heizungsbauunternehmens oder einer Kfz-Werkstatt also auf einen Hersteller spezialisiert hat, lernt bei der ÜLU, welche Besonderheiten es bei anderen Marken gibt und wird so fit für den Beruf.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) / ** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte bzw. geringfügig Beschäftigter gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten nicht Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).