Älterer Handwerker / Meister im Büro am Computer. Bild: lenetsnikolai / stock.adobe.com
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Tipps zum Beschäftigtendatenschutz

Archivbeitrag | Newsletter 2020

Jeder von uns verbringt einen großten Teil seiner Zeit am Arbeitsplatz. Dabei hinterlässt man - oft unbewusst - eine Menge an personenbezogenen Daten. Arbeitgeber sollten deshalb für die rechtlichen Vorschriften zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten sensibilisiert sein.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat deshalb einen aktuellen Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz publiziert.
 

Datenschutzrechtliche Schwachstellen im Unternehmen identifizieren

Der Ratgeber steht unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de kostenfrei zum Download bereit. Er unterstützt Arbeitgeber bei der Einhaltung des Datenschutzes in der Praxis und hilft, mögliche datenschutzrechtliche Schwachstellen im eigenen Unternehmen schnell identifizieren.

Das praxisbezogene Dokument basiert auf tatsächlichen Fällen, die an den Datenschutzbeauftragten herangetragen wurden und bietet einen verständlichen Überblick über die Thematik.

Folgende Fallbeispiele und Lösungen werden unter anderem beleuchtet und gezeigt, wie die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden können:

  • unerlaubte Öffnung eines E-Mail-Postfaches
  • Speicherdauer von Bewerberinformationen
  • Pre-Employment-Screenings
  • Kontaktaufnahme zum ehemaligen Arbeitgeber eines Bewerbers
  • Erhebung von Daten für die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses
  • GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen
  • Mitarbeiterfotos
  • Umgang mit Krankmeldungen und Geburtstagslisten
  • Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis.