Straßenbau. Bild: pixelio.de - Kenneth Brockmann
Kenneth Brockmann / pixelio.de

Stellungnahme der Handwerkskammer zum Entwurf des sächsischen Landesverkehrsplanes 2025

6. Juli 2012 | Eine effiziente und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Vor diesem Hintergrund hat die Handwerkskammer zu Leipzig als Interessenvertreter des regionalen Handwerks im Mai 2012 den Entwurf des Landesverkehrsplans 2025 online gestellt und ihre Mitgliedsbetriebe aufgefordert, Hinweise für eine Stellungnahme zu geben.

In ihrer aktuellen Stellungnahme gegenüber dem Sächsische Staatsministerium des Innern unterstützt die Handwerkskammer zu Leipzig die generellen Ziele des LVP 2025, die sächsischen Verkehrswege zukunftsfähig, effektiv und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird ein besonderer Planungsschwerpunkt darin gesehen, den komparativen Standortvorteil des Freistaat Sachsens - die zentrale Lage in Europa - weiter auszubauen.

Trotz seit 1990 gut entwickelter und ausgebauter Infrastruktur, sieht die Handwerkskammer noch dringende Handlungsbedarfe in folgenden Bereichen:

1. Straßenverkehr

  • Beim Aus- und Neubau müssen Lückenschlüsse und die Vervollständigung des Netzes im Vordergrund stehen. Mit Blick auf den im Landesverkehrsplan beschriebenen Erhaltungszustand der Straßen und Brückenbauten - zum Beispiel befinden sich 37 Prozent des Staatsstraßennetzes und 16,5 Prozent der Brücken im Staatsstraßennetz im nicht ausreichenden beziehungsweise ungenügenden Zustand - sind Investitionen in Straßensanierungen dringend erforderlich. Beim Aus- und Neubau beziehungsweise Lückenschluss sollte eine hohe Priorität den Anbindungen von Gewerbegebieten oder touristischen Zentren (zum Beispiel Leipziger Neuseenland) eingeräumt werden.
  • Leider bleibt der Landesverkehrsplan 2025 die notwendige Detailschärfe schuldig, zum Beispiel: "Schwerpunkt des Handelns wird auf der Erhaltung und Verbesserung des bestehenden und zukünftigen Straßennetzes liegen." Die Handwerkskammer fordert deshalb eine konkrete Bedarfserfassung und -benennung, die nach Prioritäten gestaffelt und mit Bau- und Fertigstellungs-Terminen sowie Investitionskosten hinterlegt ist. Weiterhin müssen volkswirtschaftlich und für den Wirtschaftsverkehr bedeutende Projekte grundsätzlich bevorzugt und schnell umgesetzt werden. Als schnell zu realisierende Schlüsselprojekte sehen wir insbesondere den Neubau B87 zwischen Leipzig und Torgau und die komplette Fertigstellung der A72 in der Region Leipzig.

2. Schienenverkehr

  • Gemäß den Aussagen des Landesverkehrsplans 2025 wird in Sachsen mit 5,5 Prozent eine überdurchschnittliche Gütermenge transportiert. Dabei entfällt mit rund 92 Prozent der Hauptanteil der Gütertransportleistung auf das Straßennetz und rund acht Prozent auf die Schiene. Laut Landesverkehrsprognose werden der Güterverkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr und der Transitverkehr stark zunehmen. Der mit elf Prozent höchste Zuwachs wird dabei für die Planungsregion Leipzig-Weststachsen prognostiziert. Für die Handwerkskammer steht deshalb die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit vorhandener Schieninfrastruktur und der Anstrengungen an die Anschlussfähigkeit aller Verkehrsträger (integrative Verkehrssysteme) an oberster Priorität.
  • Beim Verkehrsprojekt Deutsch Einheit Nummer 8 "Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin" muss Leipzig der relevante Haltepunkt sein. Dieser Haltepunkt ist für die Wirtschaftsmetropole Leipzig von sehr hoher Bedeutung und bleibt deshalb alternativlos.
  • Da eine Realisierung der Nordkurve die Schwächung der Stadt Leipzig, mithin des Freistaats, bei gleichzeitiger Stärkung der Stadt Halle zur Folge hätte, sollte grundsätzlich die Nordkurve als nicht-relevante Alternative abgelegt werden.

3. Verkehrssteuerung

  • Der weitere Ausbau des Einsatzes von Telematiksystemen zur Verkehrsorganisation, -überwachung und -lenkung ist ein wichtiger Schwerpunkt. Diese dienen unter anderem der Erhöhung der Verkehrsflüssigkeit bei gleichzeitig sinkenden Umweltbelastungen und können deshalb auch als Substitut für die Einführung von Umweltzonen dienen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslagen von Landkreisen und Kommunen müssen jedoch Förderprogramme des Freistaates die Umsetzung und schnelle Verbreitung unterstützen.

4. Luftverkehr

  • Alle Unterstützungsmaßnahmen des Freistaat Sachsens müssen sich ausschließlich auf die bestehenden Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle konzentrieren, das bedeutet sukzessives Auslaufen von öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen für anderweitige Verkehrslandeplätze. Ziel muss es sein die strategische Entwicklung der beiden Flughäfen (gemäß der Masterpläne 2030plus) zu flankieren.