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Archivbeitrag | Newsletter 2016Steigende Mindestlöhne im Handwerk

8,50 Euro Mindestlohn? Eventuell bald noch mehr? Die meisten Unternehmen im Handwerk entlohnen ohnehin schon seit Jahren deutlich über diesem Lohnniveau.

Damit würdigen sie nicht nur die Arbeit der Beschäftigten, sondern machen ihr Gewerk auch attraktiv für möglichen Fachkräftenachwuchs.




Mindestlohn für Dachdecker steigt in zwei Etappen

Dachdecker. Bild: fotolia.com - contrastwerkstatt
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So haben sich beispielsweise die Tarifparteien des Dachdeckerhandwerks auf eine zweistufige Erhöhung des Mindestlohns geeinigt.

Der zugehörige Branchenmindestlohn wurde bereits zum 1. Januar 2016 angehoben und steigt zum 1. Januar 2017 erneut.

Da dieser Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er ebenso für alle Betriebe der Bundesrepublik, wie für entsandte Arbeitnehmer aus ausländischen Betrieben. Die Mindestlohnverordnung wurde im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 22. Dezember 2015 veröffentlicht.

Bundesweiter Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
seit 1. Januar 201612,05 Euro
ab 1. Januar 201712,25 Euro



Neues Lohngefüge im Gebäudereinigerhandwerk

Gebäudereinigerin. Bild: fotolia.com - Diego Cervo
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Auch die Tarifvertragsparteien im Gebäudereinigungshandwerk haben sich auf neue Lohngefüge geeinigt. Allerdings hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch keine Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen getroffen. Der Antrag wurde jedoch am 30. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
Tarifgruppe OstTarifgruppe West
einschließlich Berlin
ab 1. März 2016Lohngruppe 1: 8,70 Euro
Lohngruppe 6: 11,10 Euro
Lohngruppe 1: 9,80 Euro
Lohngruppe 6: 12,98 Euro
ab 1. Januar 2017Lohngruppe 1: 9,05 Euro
Lohngruppe 6: 11,53 Euro
Lohngruppe 1: 10,00 Euro
Lohngruppe 6: 13,25 Euro



Bald gleiche Ost- und Westlöhne im Elektrohandwerk

Elektrotechniker. Bild: fotolia.com - Kadmy
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Auf einen neuen Vertrag zur tariflichen Entlohnung haben sich auch die Tarifparteien des Elektrohandwerks verständigt. Hier steigt der Mindestlohn jeweils zum 1. Januar 2016, 2017, 2018 und 2019. Ab 2018 wird ein bundeseinheitlicher Mindestlohn gezahlt. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde ebenfalls gestellt und am 3. November im Bundesanzeiger publiziert.

Mindestlohn im Elektrohandwerk
Tarifgruppe Ost
einschließlich Berlin
Tarifgruppe West
seit 1. Januar 20169,85 Euro10,35 Euro
ab 1. Januar 201710,40 Euro10,65 Euro
ab 1. Januar 201810,95 Euro (bundeseinheitlich)
ab 1. Januar 201911,40 Euro (bundeseinheitlich)



Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk

Schornsteinfeger
www.amh-online.de

Im Schornsteinfegerhandwerk galt bis zum Jahresende 2015 ein bundeseinheitlicher und allgemeinverbindlicher von 12,78 Euro pro Stunde. Auch hier haben die Tarifvertragsparteien neue Löhne ausgehandelt.



Bundesweiter Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk
seit 1. Januar 201612,95 Euro



Hinweis: Die beantragten Allgemeinverbindlicherklärungen können mit Rückwirkung ausgesprochen werden und gelten dann nicht mehr nur für die Mitglieder der Tarifparteien sondern für alle Betriebe.

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