Erbschaftssteuer. Bild: Butch / fotolia.com
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Statement des amtierenden Präsidenten der Handwerkskammer zu Leipzig Claus Gröhn zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer

17. Dezember 2014 | "Wir freuen uns über die klare Bestätigung, dass es generell möglich ist, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, steuerlich zu begünstigen. Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftsteuer diesen Grundsatz berücksichtigen.

Im Kammerbezirk Leipzig sind 9.500 Unternehmen inhabergeführt, das sind 77 Prozent der Handwerksbetriebe. Statistisch steht jedes vierte dieser Unternehmen in den kommenden zehn Jahren vor der Notwendigkeit der Übergabe an einen Nachfolger. Die Sicherung des Fortbestandes dieser Betriebe und damit der Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie des wirtschaftlichen und unternehmerischen Know-hows muss bei allen Überlegungen zur Reform der Erbschaftsteuergesetzgebung Priorität haben."