Baustelle mit Bauleiter. Bild: fotolia.com - Kadmy
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Start der Tarifrente Bau am 1. Januar 2016

Erstmals ab 1. Januar 2016 werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern und Auszubildende in die umlagefinanzierte Rente Bau einbezogen. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe. Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.

Für Betriebe im Tarifgebiet Ost (neue Bundesländer) und Berlin Ost gilt ab 1. Januar 2016 ein Beitragssatz von 0,6 Prozent der Bruttolohnsumme. Die Beiträge für Angestellte und Auszubildende sind Monatsbeiträge und betragen für Betriebe im Tarifgebiet Ost (neue Bundesländer)

  • für Angestellte 25 Euro und
  • für Auszubildende 20 Euro.

Weitere Informationen zum Thema Tarifrente Bau gibt es unter www.soka-bau.de. Für Fragen stehen die Juristen der Handwerkskammer gern zur Verfügung.

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Markus Richter

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