Weiterbildung
GFWH GmbH

Sonderprogramm WeGebAU

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Wer wird gefördert?

  • Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Was wird gefördert?

Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Die Weiterbildungskosten können zu 100 Prozent übernommen werden. Die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit kann mit einem Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent gefördert werden. Weiterbildungen für Beschäftigte in KMU müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Maßnahme muss nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung  für Weiterbildungen (AZWV) zugelassen sein und mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert werden.

Arbeitnehmer, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 75 Prozent gefördert bekommen. Arbeitnehmer, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 50 Prozent gefördert bekommen, wenn der Arbeitgeber sich mit 50 Prozent an den Weiterbildungskosten beteiligt.

Kontakt
Agentur für Arbeit Leipzig
Georg-Schumann-Straße 150 | 04159 Leipzig
Telefon 01801 664466 (Arbeitgeber)  | Telefax 0341 9134444
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