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SEPA - Neue Zahlungsmöglichkeiten in der EU

SEPA steht für Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsver­kehrsraum der 31 Europäischen Länder. Trotz der starken innereuropäischen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen, gab es immer noch viele Hürden im europäischen Bankwesen, die das Leben der Unternehmer und Bürger erschwerten. Viele der Einschränkungen werden durch das SEPA-Programm aufgehoben.
 

Der SEPA-Raum umfasst folgende Länder

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich die Schweiz.
 

Man unterscheidet folgende Zahlungsinstrumente

  • SEPA-Überweisung,
  • SEPA-Lastschrift,
  • SEPA-Kartenzahlung.

SEPA-Überweisung

  • maximale Laufzeit ab Auftragserteilung bis zur Gutschrift von drei Bankarbeitstagen,
  • Übermittlung des Überweisungsbetrages an den Begünstigten ohne Abzüge
  • keine Betragsbegrenzung,
  • Weitergabe aller Verwendungszweckdaten (maximal viermal 35 Zeichen),
  • dedizierte Auftraggeberreferenz, wenn vom Auftraggeber mitgegeben,
  • einheitliche Standards, auch für Rückgaben,
  • IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer,
  • n Unterstützung durch alle Banken in der Eurozone.

SEPA-Lastschrift

  • Jedes SEPA-Lastschriftmandat wird anhand einer eindeutigen Mandatsnummer identifiziert, die bei der Erst- und jeder Folgelastschrift vom Einreicher mit angegeben werden muss.
  • Jede Lastschrift enthält ein Fälligkeitsdatum, das vom Zahlungsempfänger angegeben wird und das gleichzeitig das Belastungsdatum für den Zahlungspflichtigen und das Abwicklungsdatum im Interbankenverkehr („Settlement-Datum") ist.
  • Ein Feld für eigene Referenzangaben des Zahlungsempfängers vereinfacht die Debitorenbuchhaltung.
  • Lastschriftrückgaben müssen spätestens am fünften Bankarbeitstag ab Fälligkeitsdatum (Datum der Belastung) erfolgen.
  • Es gibt einheitliche Standards und Codes, auch für Rückgaben. Diese sind mit denen der SEPA-Überweisung identisch.
  • Statt nationaler Bankleitzahlen und Kontonummern werden für Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger IBAN und BIC verwendet.

SEPA-Kartenzahlung

  • Ablösung nationaler durch internationale Kartenprogramme,
  • Kooperation nationaler mit den internationalen Kartenprogrammen,
  • Ausdehnung des Wirkungsbereiches nationaler Kartensysteme durch Expansion,
  • das Ziel ist, dass der Karteninhaber seine Debitkarte im Sepa-Raum so einfach wie im Heimatland einsetzen kann.

Vorteile von SEPA

  • einheitlicher Rechtsrahmen und damit mehr Rechtssicherheit,
  • ein Format für Zahlungen innerhalb Europas- damit werden bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und sicher wie im Inlandszahlungsverkehr,
  • vereinfachter Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Ausland, zum Beispiel über das Internet,
  • nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig,
  • Zahlungen werden einfacher und schneller,
  • mehr Akzeptanz-Stellen für Ihre Zahlungskarten,
  • einheitliche Konto-Adressierung mit IBAN und BIC.

Weitere Informationen

Sepa-News.de | Bettina Hohberger
Schulstraße 18 | 91245 Simmelsdorf
Telefon 0173 4947670
info@sepa-news.de
www.sepa-news.de

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