Reparatur eines Smartphones in der Werkstatt. Bild: stock.adobe.com / guruXOX
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Sächsischer Reparaturbonus kommt

Nach der erfolgreichen Pilotphase des sächsischen Reparaturbonus, bei der im vergangenen Jahr Leipziger Kundinnen und Kunden 100 Euro Zuschuss für die Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten erhalten konnten, will der Freistaat dieses Förderinstrument landesweit umsetzen. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind hierfür rund 2,5 Millionen Euro veranschlagt. 

Matthias Forßbohm, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, zeigt sich erfreut über die Signale aus Dresden. "Wenn Menschen Dinge reparieren lassen, statt sie wegzuwerfen und dafür einen Zuschuss erhalten, dürften einerseits die Umwelt und andererseits kompetente Fachbetriebe profitieren. Bislang schreckt mancher Bürger aufgrund der Kosten vor einer Reparatur älterer Geräte zurück", so Forßbohm.
 

Reparieren statt Wegwerfen

Die Landespolitik erfüllt damit eine Forderung des sächsischen Handwerks, dem Thüringer Vorbild zu folgen. Im Nachbarland können Bürgerinnen und Bürger schon länger einen Reparaturbonus erhalten, wenn sie eine Kopie der Reparaturrechnung und die Kopie des Zahlungsnachweises (zum Beispiel den Kassenbon) einreichen. Im vergangenen Jahr sind aufgrund dieses Förderanreizes fast 12.000 Anträge auf den Thüringer Reparaturbonus eingegangen. Auch Österreich setzt auf finanzielle Impulse für nachhaltige Wirtschaftskreisläufe. Für die Reparatur von Smartphones, Kaffeemaschinen oder Geschirrspülern gibt dort sogar bis zu 200 Euro. 
 

Sächsische Handwerksbetriebe stehen als Reparaturdienstleister bereit

Der sächsische Handwerkstag hatte das Umweltministerium des Freistaates Sachsen schon vor längerer Zeit dazu aufgerufen, Thüringen nachzueifern. Aus Sicht des Handwerks sei ein solcher Bonus für Reparaturen, die ein Fachbetrieb durchführt, ein kleiner Baustein, um Umwelt und Klima zu schützen. Regionale Wirtschaftskreisläufe würden belebt und die Handwerksbetriebe stünden als kompetente Reparaturdienstleister bereit. 

Einzelheiten zur Umsetzung des sächsischen Reparaturbonus stehen allerdings noch aus. Es muss also noch abgewartet werden, bis die Abstimmungen zur Höhe des Zuschusses und zu den Geräten, die in das Förderprogramm fallen, abgeschlossen sind.

 
Ressourcenschonung: Verbraucherschutzminister wollen Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten forcieren

Auch bundesweit sind Bemühungen zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten – insbesondere Elektrogeräten – erkennbar. Die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2022 hatte das Thema ebenfalls auf der Agenda und plädierte für Rahmenbedingungen, die es Verbrauchern leichter machen, Produkte zu reparieren. Das führe zu nachhaltig-ökologisch ausgerichtetem Konsumverhalten und damit zu weniger Elektroschrott. Ferner sei nach Auffassung der ministerialen Runde eine Senkung der Mehrwertsteuer für Reparaturleistungen und – ähnlich wie in Österreich – die Absetzbarkeit der Reparaturkosten von der Einkommenssteuer als Anreiz denkbar.

Ergänzend zur Debatte um ein Recht auf Reparatur und die damit einhergehende Herstellerverantwortung, baten die Verbraucherschutzminister und -ministerinnen der Länder, Bundesverbraucherschutzministerin, Steffi Lemke (Grüne), "einen deutschlandweiten Reparaturindex zu prüfen, damit Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst schnell eine Entscheidungshilfe für die Einschätzung der Reparierbarkeit eines Produkts zur Verfügung steht". 

Ergebnisprotokoll der Konferenz vom 17. Juni 2022 (www.verbraucherschutzministerkonferenz.de)

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Emily Foth

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