Baustelle mit Kran und Lkw. Bild: stock.adobe.com / Tim David Collection
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Reform der Lkw-Maut: Handwerkerausnahme bleibt

Das Bundeskabinett hat die Reform der Lkw-Maut beschlossen. Die Maut wird ab Dezember um eine Klimakomponente ergänzt, die von der Höhe des CO2-Ausstoßes abhängt. Weiterhin errechnen sich die Mautsätze aus Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung.

Zudem werden ab 1. Juli 2024 auch die rund zwei Millionen Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen mautpflichtig. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben bleiben aber von dieser Regelung ausgenommen. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung EU-Recht auf nationaler Ebene um. Die entsprechende Eurovignetten-Richtlinie gilt seit März 2022. Der europäische Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen von Mautpflicht für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.
 

Mautausweitung für das Handwerk hätte das Bauen verteuert

Während des Gesetzgebungsprozesses auf EU- und nationaler Ebene hatte sich die Handwerksorganisation stetig für die Handwerker-Ausnahme ausgesprochen. Wäre die Mautausweitung auch für das Handwerk gekommen, hätte dies beispielsweise das Bauen weiter verteuert. Die Bau- und Ausbaugewerke müssen schließlich Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann.

Was durch die Mauteinnahmen in die Staatskasse fließt soll zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich genutzt werden. Vor allem in das marode Schienennetz soll investiert werden.

lorenz-stefan-web2023 Marco Kitzing

Stefan Lorenz

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