Seminar, Weiterbildung, Schule, Unterricht. Bild: NDABCREATIVITY / stock.adobe.com
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Qualifizierungschancengesetz

Grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die berufliche Weiterbildung von aktuell Beschäftigten bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Arbeitgeber. Bezuschusst werden Arbeitsentgelte während der Weiterbildungsphase sowie Weiterbildungskosten. Die Zuschüsse staffeln sich nach der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten), dem Alter der Beschäftigten sowie dem Qualifizierungsbedarf.

Gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und somit die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.

 

  • grundsätzlich für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Ausbildung/Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens sich weiterentwickeln oder wechseln möchten
  • für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
  • für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
  • Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15 und 100 Prozent je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
  • Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Ältere oder schwerbehinderte Menschen
  • Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 und 75 Prozent je nach Betriebsgröße
  • Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 Prozent , wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes qualifiziert werden müssen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Die Bundesagentur bezuschusst dazu die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt – und übernimmt in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 Prozent. Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“, das im März 2020 verabschiedet wurde, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter zu verbessern.
 
  • Umfang der Weiterbildung:
    mehr als 120 Unterrichtseinheiten
     
  • Bildungsanbieter
    externer und zertifizierter Träger
     
  • Vermittelte Qualifikationen
    Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden).
     
  • Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung
    Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Die Antragstellung erfolgt beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit.
 

Weiterführende Informationen

 Agentur für Arbeit

 

Weitere Ansprechpartner

Agentur für Arbeit Leipzig | Veronika Zisler
Georg-Schumann-Straße 150 | 04159 Leipzig

Telefon 0341 913-15242
veronika.zisler@jobcenter-ge.de

Agentur für Arbeit Oschatz | Ulrike Terne
Oststraße 3 | 04758 Oschatz
Telefon 03423 651845
ulrike.terne@arbeitsagentur.de

bathke-sylvia-web2023 Marco Kitzing

Sylvia Bathke

Beschäftigungsförderung / Inklusionsberatung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-302

Fax 0341 2188-25302

bathke.s--at--hwk-leipzig.de