Die Staatsregierung hat den Rotstift angesetzt. Bild: pixelio.de - Claudia Hautumm
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Positionen des Sächsischen Handwerks zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2011/12 des Freistaates Sachsen

6. Oktober 2010 | Laut vorgelegtem Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 sollen insgesamt 2,6 Milliarden Euro eingespart werden, das heißt rund 1,3 Milliarden pro Jahr. Die hohen Kürzungen werden im Wesentlichen mit rückläufigen Einnahmen aus Steuern, Solidarpakt und Länderfinanzausgleich begründet. Gleichwohl sind aus den Haushaltsjahren 2007 und 2008 - also vor der Wirtschafts- und Finanzkrise Überschüsse von über drei Milliarden Euro aufgelaufen. Zudem basiert die aktuelle Haushaltsplanung auf der letzten Steuerschätzung vom Mai 2010. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass diese Steuerschätzung zu pessimistisch war. Ab 2011 werden die Steuereinnahmen wieder moderat steigen.

Den geplanten Sparmaßnahmen von 2,6 Milliarden Euro stehen finanzielle Bürgschaften in Höhe von 2,75 Milliarden Euro gegenüber, die der Freistaat Sachsen beim Verkauf der Landesbank übernommen hat. Im Doppelhaushalt 2011/2012 wird ein Sächsischer Garantiefonds zur Übernahme und Finanzierung aller Risiken aus dem Projekt Sachsen LB geschaffen. Allerdings kann der Freistaat die Höhe des Risikos nicht beziffern.

Eine sparsame Haushaltsführung muss ein Grundprinzip sein und wird vom Handwerk begrüßt. Wichtig ist jedoch, dass auch in Zeiten gegebenenfalls rückläufiger Einnahmen Ausgaben an den richtigen Stellen reduziert werden!

Die Kürzungen der Ausgaben im aktuellen Haushaltsentwurf werden zu einem erheblichen Teil durch Verringerungen bei den Investitionen und weniger durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt abgebildet: von den 2,6 Milliarden Euro Einsparungssumme entfallen 1,9 Milliarden Euro auf Kürzungen im Investitionsbereich! Damit sollen drei Viertel der gesamten Einsparungen allein durch Kürzungen im investiven Bereich erreicht werden. Während im Gesamthaushalt 2011 nur eine Kostenreduktion insgesamt von 7,5 Prozentpunkten vorgesehen ist, beträgt die Einsparung im Investitionsbereich rund 27 Prozent der Mittel.

Diese überproportionale Kürzung der Investitionen ist aus Sicht des sächsischen Handwerks nicht akzeptabel. Damit würde der weiterhin notwendige Ausbau der öffentlichen Infrastruktur als wichtiger Standortfaktor drastisch begrenzt und das Potenzial öffentlicher Aufträge für die zumeist kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe in Sachsen deutlich reduziert.

Zu wesentlichen Punkten

1. Investitionen

Aufgrund der Ausgabenkürzung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sinkt die Investitionsquote von aktuell 20 Prozent auf 16,0 Prozent in 2011 beziehungsweise 15 Prozent in 2012. Mit dieser erheblichen Reduzierung von insgesamt fünf Prozentpunkten verliert Sachsen seine Spitzenposition bei der Investitionsquote und liegt künftig nur noch im Durchschnitt der Neuen Bundesländer. Aber: gerade die hohe Investitionsquote sicherte dem Freistaat den Spitzenplatz beim Wirtschaftswachstum. Konkret konnte Sachsen dadurch im längerfristigen Vergleich (seit 2000) um 11,2 Prozent zulegen, während das Wachstum aller Neuen Bundesländer im selben Zeitraum nur bei rund 7,0 Prozent lag. Mit Blick auf unsere europäischen Nachbarn und den härter werdenden Wettbewerb der europäischen Regionen muss Sachsen weiterhin auf hohem Niveau in die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und des Standorts investieren.

Ein Großteil der Ausgaben im investiven Bereich ist konsumtiv gebunden. Aufgrund der degressiven Ausgestaltung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sowie des Rückgangs der EU-Mittel ab 2014 haben ausgabenseitige Anpassungen im konsumtiven Bereich daher oberste Priorität.

Innerhalb der Baumaßnahmen ist gegenüber den Vorjahren ab 2011 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Bei Investitionen in Bestandsgebäude und Neubaumaßnahmen muss zukünftig der Blick verstärkt auf die Senkung der laufenden Betriebskosten der Gebäude gerichtet sein. Dies erfordert aus Sicht des Handwerks die Fortführung der Investitionsförderung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden auf hohem Niveau.

Der Doppelhaushalt 2011/2012 zeichnet sich zudem durch eine deutliche Kürzung der Investitionsmittel in kommunalen Aufgabenbereichen aus. Dies betrifft unter anderem den Bau von Schulen und Kindertagesstätten. Jedoch haben die Kommunen gerade im Schulbereich noch einen enormen Sanierungsstau aufzulösen, der durch die KP II – Mittel nicht abgefangen werden konnte. Mit Blick auf den fixierten Anspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 müssen die Kommunen die Kapazitäten für die Kinderbetreuung weiter ausbauen.

Für die Sanierung sowie den Ausbau und Neubau im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb die Unterstützung notwendiger weiterer Investitionen durch den Freistaat unerlässlich.

2. Wirtschaft

Das Sächsische Handwerk mit 59.000 Betrieben, 420.000 Arbeitsplätzen und 18.300 Lehrlingen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Freistaat. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit durchschnittlich weniger als zehn Beschäftigten bestimmen so die Struktur des sächsischen Handwerks wie auch der gesamten sächsischen Wirtschaft. Die Unterstützung dieser Betriebe bei der Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit und zum Ausgleich größenbedingter Nachteile muss weiterhin eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben bleiben. Trotz positiver Entwicklung sind die Anpassungsprozesse der sächsischen Wirtschaft noch nicht abgeschlossen, im Vergleich zu den Alten Bundesländern bestehen immer noch erhebliche Disparitäten. Die bereits in diesem Jahr über die Senkung der Fördersätze der Sächsischen Mittelstandsrichtlinie sowie den Stopp des Programms "Regionales Wachstum" gesendeten Signale stehen dieser Zielstellung entgegen.

Die öffentliche Förderung der Wirtschaft muss deshalb aus Sicht des Handwerks auf weiterhin hohem Niveau fortgeführt werden!

Über das Programm "Regionales Wachstum" wurden Handwerksunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bei investiven Maßnahmen in Verbindung mit der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Von insgesamt 554 Anträgen wurden von 2006 bis 2009 allein 347 aus dem Bereich des Handwerks gestellt. Von insgesamt 3.809 neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen entfielen 2.601 auf das Handwerk. Das sächsische Handwerk fordert dezidiert eine Fortsetzung des Programms. Mit einer - im Vergleich zum GRW - geringen Mittelsausstattung von rund neun Millionen Euro pro Jahr werden dadurch erhebliche Investitionsanreize für Betriebserweiterungen mit einer erheblichen Hebelwirkung erzielt.

Die im Doppelhaushalt 2011/2012 gleichfalls geplante Absenkung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe GRW "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (2011: 278 Millionen Euro, 2012: 257 Millionen Euro wird vom Handwerk kritisch gesehen und muss nochmals überprüft werden.

Da Sachsen ab 2014 wahrscheinlich nicht mehr prioritäres Zielgebiet sein wird, kommt es insbesondere noch in den nächsten drei Jahren auf einen intelligenten, integrierten Fördermitteleinsatz von EFRE-/ESF-/Bundes- und Landesmitteln an. In diesem Zusammenhang muss der geplante Einsatz von revolvierenden Fonds maßvoll angegangen werden. In die Gespräche zur konkreten Ausgestaltung bringt sich das sächsische Handwerk gern ein.

Für die Region Leipzig, der aufgrund des Phasing-Out- Status ab 2011 weniger EU-Mittel zur Verfügung stehen, sind Abfederungsmaßnahmen zu entwickeln und zu gewähren. Andernfalls droht eine massive Benachteiligung der Region und der Wirtschaft aufgrund allein eines statistischen Effekts der Vergangenheit.

3. Infrastruktur

Die Einnahmen im Einzelplan Verkehr steigen im Jahr 2011 um 7,8 Millionen Euro (1,3 Prozent) und im Jahr 2012 noch einmal um 9,6 Millionen Euro (1,6 Prozent). Diese höheren Einnahmen begründen sich ausschließlich durch höhere Leistungen des Bundes.

Gleichzeitig jedoch sinken die Ausgaben des Freistaates Sachsen für Verkehrsleistungen 2011 um rund 32 Millionen Euro, um im Jahr 2012 wieder um rund neun Millionen Euro zu steigen. Diese Entwicklung ist nicht nachzuvollziehen, da die Gesamtausgaben des Freistaates Sachsen in diesen Jahren jeweils rund 66 beziehungsweise 67 Millionen Euro unter den Einnahmen aus Bundesmitteln liegen. Besonders zu erwähnen sind die Mittelkürzungen für die Investitionen in den ÖPNV (Einzelpläne 07 04/887 06 und 887 07) um 61,5 Millionen Euro im Jahr 2011 (leichte Steigerung um 2,1 Millionen Euro in 2012), die hauptsächlich das Baugewerbe (Investition in ÖPNV-Projekte, Bau und Ausbau von Haltestellen, Streckenausbau usw.) belasten werden.

Für die Förderung des kommunalen Brücken- und Straßenbaus (07 06/883 15) sind Einsparungen in Höhe von 16,0 Millionen Euro (-66,6 Prozent) geplant. Die Mittel für den Erhalt von Ingenieurbauwerken sind für 2011 mit zirka 3,8 Millionen Euro weniger angesetzt. Im Rahmen der EFRE-Mittelzuweisung ist eine Kürzung der Mittel für den Bau von Staatsstraßen von insgesamt rund 37 Millionen Euro vorgesehen.

Insgesamt sind als Ausgaben für 2011 221,0 Millionen Euro und für 2012 229,6 Millionen Euro geplant. Die Kürzung um rund 33 Millionen Euro von 2010 zu 2011 geht besonders zu Lasten der Straßenbaumaßnahmen (-16,2 Millionen Euro und der Investitionsfördermaßnahmen (-14,2 Millionen Euro).

Jedoch sind für die wirtschaftliche Entwicklung leistungsfähige Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrsverbindungen notwendig. Die sächsischen Oberzentren und die Regionen müssen noch besser mit den anderen deutschen und europäischen Regionen verbunden werden, das gilt auch für die verkehrliche Erschließung in den ländlichen Räumen.

Das Handwerk fordert deshalb den weiteren Ausbau der sächsischen Verkehrsinfrastruktur. Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Sanierung und Beseitigung von Schäden an Straßen sind bereitzustellen.

4. Städtebauförderung und Denkmalpflege

Die Mittel für Städtebauförderung werden mit über 50 Millionen Euro im Jahr 2011 und weiteren rund sieben Millionen Euro in 2012 drastisch reduziert. In Anbetracht der wachsenden ökologischen und demografischen Herausforderungen werden aber umfangreiche Stadtumbaumaßnahmen und Anstrengungen zur Stabilisierung der Städte notwendig sein.

Zusätzlich finden sich weniger Mittel für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Gesamthaushaltplan. Der Etatposten sinkt von 55 Millionen Euro in 2010 auf 32 Millionen Euro in 2011 und auf 30 Millionen Euro in 2012. Für Baumaßnahmen im Bereich der Denkmalpflege stehen 2011 nur neun Millionen Euro und in 2012 nur 7,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Diese deutlichen Kürzungen in der Städtebauförderung und beim Denkmalschutz gefährden aus Sicht des sächsischen Handwerks die Fortsetzung des bisherigen erfolgreichen und weiterhin notwendigen Stadtumbaus wie auch wichtige Maßnahmen im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege. Dadurch werden dann vor allem hochqualifizierte Arbeitsplätze im Handwerk, speziell im Bau- und Ausbaugewerbe gefährdet.

5. Sicherheit und Verwaltung

Die Ausgaben für die Sächsische Polizei (Landespolizei, LKA und Bereitschaftspolizei) steigen im Jahr 2011 um 14,2 Millionen Euro und 2012 um 3,2 Millionen Euro. Allerdings sind diese Steigerungen ausschließlich auf massive Zuführungen in den Generationenfonds für die sächsischen Beamten (2011: 16,6 Millionen Euro, 2012: 3,6 Millionen Euro) zurückzuführen. Dem gegenüber stehen Kürzungen in den Personalkosten um 1,5 Millionen Euro im Jahr 2011 und um weitere 0,2 Millionen Euro im Jahr 2012. Dabei werden bei der Landespolizei weit stärker Personalkosten eingespart, während im LKA und bei der Bereitschaftspolizei leichte Personalkostenerhöhungen eingeplant sind. Dahinter steht in allen drei Behörden ein Personalabbau um insgesamt 512 Stellen, vorrangig im mittleren und gehobenen Dienst. Die Landespolizei wird mit einem Abbau von 465 Stellen besonders belastet. Dem Sicherheitsbedürfnis der Wirtschaft und der Bevölkerung, beispielsweise mit Blick auf die steigende Anzahl von Eigentumsdelikten in den grenznahen Regionen, wird damit zu wenig Rechnung getragen.

Die Personal- und Versorgungsausgaben sind mit nahezu vier Milliarden Euro einer der größten Ausgabenblöcke. Nach einer leichten Reduzierung der Personalkosten von 2010 auf 2011, steigen diese jedoch im Jahr 2012 um rund 34 Millionen Euro an. Bei den Verwaltungsausgaben sind nur Einsparungen von 81,9 Millionen Euro (-10,7 Prozent zu 2010) im Jahr 2011 und 12,0 Millionen Euro (-1,7 Prozent zu 2011) geplant.

6. Zuweisung an Kommunen

Die Zuweisungen des Freistaats Sachsen an die einzelnen Gemeinden und Kommunen stellen eine nicht unwesentliche Einnahmequelle der kommunalen Selbstverwaltungen dar.

Laut Gesamthaushaltsplan 2011/2012 sinken die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände in erheblichen Umfang. Beziffert sich der Haushaltsansatz im Jahr 2010 noch auf 1.187,5 Millionen Euro verringert sich dieser im Jahr 2011 um 480 Millionen Euro auf 707,3 Millionen Euro und im Jahr 2012 um 550,3 Millionen Euro auf 637,2 Millionen Euro.

Gekürzt werden ebenso die Allgemeinen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände. Beziffert sich der Haushaltsansatz im Jahr 2010 noch auf 2.393,4 Millionen Euro verringert sich dieser im Jahr 2011 um 65 Millionen Euro auf 2.328,4 Millionen Euro und im Jahr 2012 um 232,6 Millionen Euro auf 2.160,8 Millionen Euro.

Weitere Kürzungen sind in den Sonstigen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände geplant. Beziffert sich der Haushaltsansatz im Jahr 2010 noch auf 1.582,5 Millionen Euro verringert sich dieser im Jahr 2011 um 122,4 Millionen Euro auf 1.460,1 Millionen Euro und im Jahr 2012 um 141,8 Millionen Euro auf 1.440,7 Millionen Euro.

In der Summe werden die Gemeinden und Gemeindeverbände also mit wesentlich weniger Geld auskommen müssen, im Jahr 2011 beträgt die Verringerung gegenüber dem Jahr 2010 667,4 Millionen Euro und in Jahr 2012 924,7 Millionen Euro.

Die Kommunen befinden sich nunmehr in der Zwickmühle, ihre Haushalte ausgleichen zu müssen, aber weniger Geld für Investitionen zur Verfügung zu haben.

Das sächsische Handwerk unterstützt deshalb die Forderung nach einer Sicherung der Investitionsfähigkeit der sächsischen Kommunen, zum Beispiel durch die Gewährung einer zusätzlichen Infrastrukturpauschale zur Kofinanzierung staatlicher Investitions-Förderprogramme, damit das Investitionsniveau in den nächsten beiden Jahren nicht mehr als unvermeidbar abbricht. Eine solche Infrastrukturpauschale hat sich bereits in den Jahren 2005 bis 2008 im Grundsatz bewährt, ist aber im aktuellen Entwurf des Staatshaushaltes nicht vorgesehen.

7. Bildung, Forschung und Innovation

Entgegen der Aussage, Bildung und Forschung im Freistaat Sachsen als wichtigste Zukunftsinvestition zu betrachten, sind auch in diesem Bereich wesentliche Kürzungen der Mittelansätze geplant.

Im Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten sind drastische Kürzungen vorgesehen.

Laut Gesamthaushaltsplan 2011/2012 sinken die Ausgaben des vorgenannten Bereichs in erheblichen Umfang. Beziffert sich der Haushaltsansatz im Jahr 2010 noch auf 4.408,6 Millionen Euro verringert sich dieser im Jahr 2011 um 71,1 Millionen Euro auf 4.337,5 Millionen Euro und im Jahr 2012 um 167 Millionen Euro auf 4.241,6 Millionen Euro.

Der Blick in den Titel 1 der Funktionenübersicht 2011/2012 zeigt vor allem Kürzungen in den Bereichen der Hochschulen und der Weiterbildungseinrichtungen. Beide sind wichtiger Bestandteil der sächsischen Bildungslandschaft und leisten wertvolle Dienste für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Innovationsfähigkeit von Betrieben in Sachsen.

In Sachsen wird insgesamt 2,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung investiert. Leider machen die Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in F&E nur 1,4 Prozent des BIP aus - zum Vergleich sind es in Bayern 3,6 Prozent. Vor diesem Hintergrund muss es oberstes Ziel sein, die gewerbliche Wirtschaft zur Steigerung der Innovationsfähigkeit zu animieren. Dazu gehört im Sinne des Innovations- und Technologietransfers insbesondere die stärkere Verzahnung mit universitärer und außeruniversitärer Forschung. Im Doppelhaushalt 2011/2012 findet sich dazu kein entsprechender Hinweis.

Für die Fachkräfteausbildung und Fachkräfteentwicklung im Handwerk kommt der überbetrieblichen Lehrunterweisung in den überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks eine hohe Bedeutung zu. Den Handwerksunternehmen ist es dort unabhängig von ihrer Größe, Spezialisierung und regionalen Verortung möglich, künftige Fachkräfte qualitativ hochwertig auszubilden und vorhandene Fachkräfte den Erfordernissen des Wettbewerbs entsprechend zukunftsfähig weiter zu qualifizieren.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die auf Grund ihrer Betriebsgröße und ihrer Spezialisierung nicht allein in der Lage sind, die gesamte Bandbreite der in den Ausbildungsordnungen vorgesehenen Ausbildungsinhalte abzudecken, werden so in die Lage versetzt, überhaupt erst auszubilden.

Zur Stärkung der Wettbewerbssituation und zur Sicherung der Fachkräfteausbildung und -entwicklung im sächsischen Handwerk muss deshalb die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung und der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren auf hohem Niveau fortgeführt werden. Das betrifft vor allem auch notwendige Investitionen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Einführung neuer Technologien und in den Technologietransfer. Diese bedürfen weiterhin der öffentlichen Förderung, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Handwerksbetriebe zu unterstützen.

8. Beteiligungen

Ausweislich des aktuellen Beteiligungsberichts 2009 unterhält der Freistaat 33 unmittelbare Beteiligungen sowie 55 mittelbare Beteiligungen an unterschiedlichen Unternehmen. Dabei ist an strategisch ausgerichteten Beteiligungen nach Ansicht des sächsischen Handwerks festzuhalten, während eine kritische Überprüfung der Beteiligungen insbesondere an Dienstleistungs- oder Produktionsunternehmen, die im unmittelbaren Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft stehen, vorgenommen werden sollte, um Privatisierungspotentiale zu identifizieren.