Polizeidirektion Leipzig, Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und Handwerkskammer zu Leipzig schließen Sicherheitspartnerschaft. Bild: Claudia Schmidt / IHK zu Leipzig
Claudia Schmidt / IHK zu Leipzig

Polizeidirektion Leipzig, Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und Handwerkskammer zu Leipzig schließen Sicherheitspartnerschaft

4. August 2015 | Heute unterzeichneten der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Wolfgang Topf, der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig Claus Gröhn sowie Leiter der Polizeidirektion Leipzig Polizeipräsident Bernd Merbitz, die gemeinsame Sicherheitspartnerschaft.

Die künftig auf dieser Basis weiter intensivierte Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Belangen, insbesondere im Bereich der Vorbeugung, erfolgt maßgeblich aufgrund der regionalen Kriminalitätsentwicklung. Diese weist gerade für das Stadtgebiet Leipzig in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg im Bereich der Eigentumsdelikte auf. So waren im Jahr 2014 mit 40.959 Fällen insgesamt rund 13,7 Prozent mehr Diebstahlsdelikte als noch 2013 (36.027 Fälle) und sogar 43,8 Prozent mehr als noch 2010 (28.482 Fälle) zu verzeichnen. Dieser Negativtrend betrifft in Leipzig ansässige Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmen in besonderer Weise, da in einer Vielzahl der Fälle in deren Räumlichkeiten eingebrochen und deren Eigentum gestohlen wird.
 

Zielgerichtete Ausgestaltung von Beratungsangeboten

Konkrete Maßnahmen der Sicherheitspartnerschaft sind neben der Durchführung von Vor-Ort-Beratungen bei Unternehmen die Terminierung und zielgerichtete Ausgestaltung von Beratungsangeboten seitens der Polizei in den Haupthäusern und Regionalbüros von Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und der Handwerkskammer zu Leipzig. Diese Tätigkeiten ergänzen die regelmäßigen Sicherheitsforen ebenso, wie jene durch die polizeiliche Auswertung und Kartierung regionaler und lokaler Schwerpunkte sowie der dort verstärkten Präsenz unterstützt werden. Ein weiterer gewichtiger Baustein der Sicherheitspartnerschaft wird es sein, zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung, werthaltige Gegenstände der Unternehmen, wie beispielsweise Werkzeuge und Maschinen hinsichtlich ihrer Individualkennzeichnung, zu erfassen beziehungsweise eine solche nachträglich vorzunehmen, um diese Daten zum Zwecke einer späteren Nachverfolgung/Zuordnung verwenden zu können. Im Gegenzug werden die beiden Interessenvertretungen in kontinuierlicher Form auf Kommunal- und Landespolitik beziehungsweise -verwaltung einwirken, um von dieser Seite unter Beachtung demografischer Besonderheiten und des einhergehenden gesellschaftlichen Strukturwandels nachhaltige Schritte bei deren Grundpflichten zur Daseinsfürsorge in den Bereichen Sicherheit und Ordnung sowie Bildung zu erlangen.

Die Sicherheitspartnerschaft ist zeitlich unbegrenzt, kann bei Bedarf und im Rahmen der Möglichkeiten jederzeit eine Erweiterung des Inhalts und der örtlichen Reichweite erfahren.

Pressemitteilung vom 4. August 2015

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Dr. Andrea Wolter

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