Frau vor einem Gabelstapler. Bild: Halfpoint / stock.adobe.com
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Nicht nur für Hochstapler: der "Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge"

Archivbeitrag | Newsletter 2018

Effektiver Transport von Baumaterialien und Produkten oder innerbetriebliche Lagerungs- und Logistikaufgaben – viele Unternehmen im Handwerk setzen Gabelstapler ein.

Das Lenken und Bedienen von derlei Baumaschinen erfordert ein hohes Maß an Wissen und Verantwortungsbereitschaft. Im Umgang mit  Flurförderfahrzeugen - so die amtliche Bezeichnung - ist deshalb ein Fahrausweis vorgeschrieben. Mit diesem Scheinweisen Gabelstaplerfahrer nach, dass sie die notwendigen Voraussetzungen und Kenntnisse zum sicheren Führen von Gabelstaplern mitbringen. Die Investition in die "Fahrschule" lohnt sich, denn wer ohne den Fahrausweis einen Unfall verursacht, kann seinen Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft verlieren und für sich selbst oder den Unternehmer unter Umständen hohe Kosten verursachen.

Der zweitägige Kurs qualifiziert Staplerfahrer und Vorgesetzte, die diese anweisen, Flurförderfahrzeuge sicher und wirtschaftlich einzusetzen.
 

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen
  • Physikalische Grundsätze
  • Standsicherheit und Fahrverhalten
  • Lasten transportieren
  • Theorie- und Praxisprüfung

Anmeldung 

 
Dauer und Termin
16 Unterrichtseinheiten
26 und 27. Oktober 2018
7.30 bis 14.30 Uhr 

Abschluss
Zertifikat der Handwerkskammer zu Leipzig

Teilnahmegebühr
217 Euro 

Ort
Bildungs- und Technologiezentrum
der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf
 
 

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Andreas Bräuer

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

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