Neuregelung der Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können sich freiwillig versichern
8. März 2006 | Seit dem 1. Februar können sich Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern und damit für den Fall der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben, darauf macht die Handwerkskammer zu Leipzig aufmerksam. Die Höhe des Monatsbeitrages beträgt für das Jahr 2006 für Selbstständige 33,56 Euro. Der Versicherte trägt den Beitrag in voller Höhe selbst und zahlt ihn direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Für das Jahr 2006 gibt es Übergangsregelungen.
Mehr Informationen erteilt in der Handwerkskammer zu Leipzig Kerstin Schultz, Telefon 0341 2188-301. Unter dieser Telefonnummer kann auch ein Informationsblatt angefordert werden