Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung. Bild: VRD / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Neue Unternehmensnummern bei Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Sie ersetzt die bisherige trägerspezifische Mitgliedsnummer. Die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern erfolgt dann über die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S). Mit dem neuen Nummernstandard wird unter anderem die Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird.

Konkrete Auswirkungen hat die Umstellung des Ordnungskennzeichens zum Beispiel auf UV-Meldeverfahren beziehungsweise Lohnabrechnung. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf die Unternehmensnummern umgestellt.
 

Ab dem Jahr 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die Interaktion soll künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher ablaufen.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Prozess eingebunden. Die einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab.

Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt. Sie ist Teil der Unternehmensnummer.

Die Unternehmernummer wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft. Die Nummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das Zentrale Unternehmerverzeichnis zukünftig mit anderen Registern zu verknüpfen. Es wird erwartet, dass die Bürokratiekosten sinken, weil die Entgeltabrechnungsprogramme auf Seiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet den Unternehmer, die Unternehmerin in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet wie schon beschriebenen den Unternehmer oder die Unternehmerin (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft). Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer, eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S). 

Unternehmernummer

+ Unternehmen

= Unternehmensnummer (UNR.S)

1234 1234 1234 

001 

= 1234 1234 1234 001

kennzeichnet Max Mustermann

kennzeichnet die Muster Bau GmbH

kennzeichnet Rechtsperson und zugehöriges Unternehmen 

Die Umstellung erfolgt automatisch vor dem 1. Januar 2023. Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise zu übermitteln. Betriebe werden von den Unfallkassen oder Berufgenossenschaften in der Regel schriftlich über den Nummernwechsel informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können.

Sie nutzen einfach die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden. Sobald die Information über den Nummernwechsel erfolgt ist, empfehlen wir den Unternehmen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen. Sollten mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger eingehen, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, sollte Kontakt zum Absender aufgenommen werden.

Unternehmen finden die Kontaktdaten ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers auf der Webseite der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. unter www.dguv.de.

 
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