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Rainer Sturm / pixelio. de

Archivbeitrag | Newsletter 2014Neue Regelungen bei der sächsischen Messeförderung

Mit der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) will der Freistaat die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen in ihrer Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit stärken.

Mit der neuen Richtlinie ändern sich auch die Modalitäten der Messe- und Außenwirtschaftsförderung. Bislang wurde die Förderung bei der Markterschließung und der Vermarktung von Unternehmen und Erzeugnissen im In- und Ausland per Anteilsfinanzierung gewährt. Nun setzt der Freistaat auf pauschale Zuschüsse.

Höhe der Förderung für Teilnahmen an Messen und Symposien

  • Auslandsmesse 5.000 Euro pauschal
  • Inlandsmesse 4.000 Euro pauschal
  • Auslandssymposium 3.000 Euro pauschal
  • Inlandssymposium 2.000 Euro pauschal

Die Förderung ist mit gewissen Einschränkungen bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr möglich. Die Teilnahme an derselben Messe kann bis zu vier Mal gefördert werden. Zu beachten ist, dass die Antragstellung immer vor der Anmeldung zur Messe erfolgen muss und dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.

Teilnahme an Produktpräsentationen ohne Erwerbscharakter

Auch für die Teilnahme an Produktpräsentationen, die von Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter organisiert werden gibt es Zuschüsse für Miete der Ausstellungsfläche, Standbau und -betrieb. Hier gibt es weiterhin anteilig bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 25.000 Euro.

Liste der förderfähigen Messen und Förderantrag

Eine Auflistung der In- und Auslandsmessen für die es Fördermittel gibt sowie weitere Informationen und der Förderantrag sind auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (www.sab.sachsen.de) abrufbar.

Für Fragen steht außerdem Messeberaterin Berit Hennig zur Verfügung.

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Berit Hennig

Beraterin Messen / Öffentliche Aufträge / Rechtsaufsicht

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-305

Fax 0341 2188-25305

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