Archivbeitrag | Newsletter 2012Neue Förderung: Bis zu 75 Prozent Zuschuss für neue Beschäftigungsverhältnisse

Mit dem seit April 2012 gültigen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von bestimmten Personengruppen mit bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst werden.

Zuerst formlosen Antrag mit Stellenbeschreibung einreichen

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den geförderten Arbeitnehmern und kann durch das Jobcenter innerhalb von fünf Jahren maximal für zwei Jahre gewährt werden.

Die Förderung zielt auf Personen mit Vermittlungshemmnissen, die mindestens zwölf Monate arbeitslos waren. Mit der Förderung sollen sie eine mittelfristige Perspektive zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geboten werden.

Die Entscheidung über die Förderung treffen die Berater des Jobcenters. Arbeitgeber müssen zunächst einen formlosen Antrag mit Stellenbeschreibung einreichen. Die Jobcenter-Angestellten wählen anschließend geeignete Bewerber aus. Wenn sich der Arbeitgeber für einen Bewerber entschieden hat, wird der eigentliche Förderantrag gestellt.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.