Neu: Befristung von EU-Führerscheinen

Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar 2013 ablegt oder seinen Führerschein verliert, erhält künftig den neuen EU-Führerschein. Gegenüber dem bisherigen Führerschein unterscheidet sich dieser insbesondere durch seine Befristung. Demnach ist das Dokument nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss der Führerschein neu ausgestellt werden. Eine neue Fahrprüfung ist nicht nötig.

Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten bis 2033 ihre Gültigkeit. Danach müssen auch diese gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden.

Ziel ist es die 110 bisher gültigen Fahrscheintypen in der Europäischen Union durch einen einheitlichen europäischen Kartenführerschein zu ersetzen. Die zukünftige Befristung soll Fälschungen entgegenwirken.

Weitere Informationen zum neuen EU-Führerschein stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.