Nachrangdarlehn - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"
Die Europäische Union und der Freistaat Sachsen unterstützen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit zinsgünstigen Nachrangdarlehen. Das Darlehen ist innerhalb eines Vorhabens mit einem GRW-Investitonszuschuss kombinierbar.
Darlehen können beantragt werden für
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
- Wachstumsvorhaben, die auf der Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder auf der grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte basieren,
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, durch einen unabhängigen Investor.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen
- Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen,
- überregionaler Absatz (mindestens 50 Kilometer um die zu fördernde Betriebsstätte),
- Investitionen von mindestens 100.000 Euro,
- mindestens 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (muss beihilfefrei sein),
- Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind von der Förderung Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Förderrichtlinie) und Unternehmen mit überdurchschnittlicher Eigenkapitalausstattung und Ertragslage.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung bezogen auf die förderfähigen Kosten in Form eines nachrangigen Darlehens gewährt. Das Darlehenvolumen beträgt mindestens 25.000 Euro und höchstens fünf Millionen Euro pro Investitionsvorhaben. Der Anteil der förderfähigen Investitionskosten beträgt
- bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben.
Antragsteller ist die Hausbank des Unternehmens.
Weitere Informationen und Beratung zum Thema erhalten Sie in der Hauptabteilung Wirtschaft und recht der Handwerkskammer zu Leipzig unter Telefon 0341 2188-300, wifoe@hwk-leipzig.de.