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Archivbeitrag | Newsletter 2015Mindestlohn I: Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem Jahreswechsel gilt der bundeseinheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. In der Praxis wirft das Mindestlohngesetz jedoch eine Vielzahl von Problemen und Anwendungsfragen auf.

Infomaterial des ZDH und des Bundesarbeitsministeriums

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb einen Fragen- und Antwortenkatalog vorgelegt, der Orientierung für die Auslegung und Anwendung besonders praxisrelevanter Regelungen bieten soll.

Auch der Flyer "Der gesetzliche Mindestlohn. Was Arbeitgeber wissen müssen." des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt das Gesetz in den Fokus. Der ZDH-Flyer ist unter www.zdh.de einsehbar. Das BMAS-Dokument steht zum Herunterladen bereit.

Besonderer Fallstrick im Baubereich: Generalunternehmerhaftung

Unternehmer sollten sich sorgfältig mit dem Thema befassen, denn bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Ein besonderer Fallstrick lauert beispielsweise für Handwerksbetriebe, die als Generalunternehmer tätig sind und Subunternehmer beauftragen. Sie sollten bei deren Auswahl besondere Vorsicht walten lassen, denn sie haften im Zweifel selbst dafür, dass deren Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten.

"Verstöße bei Subdienstleistern werden mit Bußgeldern geahndet, die schnell die unternehmerische Existenz bedrohen können", warnt deshalb Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Weiterführende, regelmäßig aktualisierte Informationen zum Themenkomplex gibt es auch auf den Internetseiten des Zolls. Bei Fragen steht außerdem die Abteilung Recht und Organisation der Handwerkskammer zur Verfügung.

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