SHK-Fachmann. Bild: auremar / fotolia.com
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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Installateur und Heizungsbauer

Wer als Geselle im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikerhandwerk beziehungsweise im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk nach mehr Verantwortung strebt, kann den beruflichen Erfolg durch eine Weiterbildung zum Meister forcieren.
 

Fachprobleme analysieren und lösen

Im Vorbereitungskurs werden Aufstiegswillige fit für die Fachteile der Meisterprüfung gemacht und können mit diesem Know-how sämtliche Herausforderungen lösen, denen sie als exzellente Fach- und Führungskräfte des Gewerks gewachsen sein müssen.
 

Im Teil I der Meisterprüfung (Fachpraxis) müssen die Prüflinge an einem Projekt nachweisen, dass sie qualitative Wertarbeit unter Beachtung technischer Regelwerke, gesetzlicher Vorschriften und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte abliefern können.

Von angehenden Meistern werden dabei Praxislösungen für die Ver- und Entsorgung von Gas, Wasser, Luft, Wärme sowie sonstiger Energien und Medien einschließlich Sanitäreinrichtungen erwartet. Geprüft werden neben Montage- und Servicearbeiten selbstverständlich auch meisterliche Entwurfs-, Planungs-, Berechnungs- und Kalkulationsunterlagen. In einem Fachgespräch gilt es zudem, gegenüber dem Meisterprüfungsausschuss die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen.

Auch im fachtheoretischen Teil der Prüfung wird einiges gefordert. Hier müssen die Prüflinge schriftlich belegen, dass sie mit profunden technologischen, technischen, mathematischen und wirtschaftlichen Kenntnissen Fachprobleme analysieren, bewerten und bewältigen können. Die Prüfungsfächer hierbei sind „Sicherheits- und Instandhaltungstechnik“, „Anlagentechnik“, „Auftragsabwicklung“ sowie „Betriebsführung und -organisation“.


Installatur- und Heizungsbauermeister Felix-Benjamin Zehrfeld. Bild: lookbook.photo
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„Ich haben den Kurs schon kurz nach dem Gesellenabschluss gemacht. Das lag einfach daran, dass es gut gepasst hat und ich noch im Lernmodus war. Jetzt verfüge ich in jungen Jahren über ein Top-Kenntnisniveau und kann Praxiserfahrungen sammeln. So will ich in die Rolle als Meister hineinwachsen.“

Felix-Benjamin Zehrfeld, Installateur- und Heizungsbauermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2022“


Installateur- und Heizungsbauermeister Christoph Förtsch. BIld: lookbook.photo
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„Dass ich den Abschluss erreichen will, war mir kurz nach der Lehre bereits klar. Der Meistertitel ist schließlich eine sichere Bank und eröffnet viele Berufschancen, die ich mir offen halten will. Vielleicht ergibt sich irgendwann die Gelegenheit, einen etablierten Betrieb zu übernehmen. Darauf wollte ich vorbereitet sein, auch wenn ich als angestellter Meister ziemlich zufrieden bin.“

Christoph Förtsch, Installateur- und Heizungsbauermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2021“


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Praktische Anlagentechnik
  • Praktische Gerätetechnik
  • Projektvorbereitung unter Einsatz der EDV
     

Teil II | Fachtheorie

  • Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (Gas- und Abgasanlagen, TRGI, Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen)
  • Anlagentechnik (Ver- und Entsorgungsanlagen, Werkstoffe, Regeln und Vorschriften, technische und physikalische Größen, Steuerungs- und Regeltechnik)
  • Auftragsabwicklung (Planung und Bewertung, Fachkalkulation)
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation (Personalführung, Marketing, Qualitätsmanagement)
  • Marketing
  • Qualitätsmanagement
  • Produktgerechte Lagerung
  • Hygienemanagement
     

Dauer

300 Stunden (Teil I)
815 Stunden (Teil II)
 

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement
     

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)
     

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)
 

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

9.416 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

9.416 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

875 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

12.111 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
stock.adobe.com / Markus Mainka

* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

12.111 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

6.055,50 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

6.055,50 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

3.027,75 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

3.027,75 Euro (Lehrgangsgebühren)

292,50 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
stock.adobe.com / Vadym

Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als „Gut“ und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ‚Karriere mit Lehre‘.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
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Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


* Pflichtfeld

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

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Jörg Winkler

Fachbereichsleiter Metall / Elektro / SHK / Fleischer

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-158

Fax 034291 30-25158

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Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

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