Thermische Solaranlage. Bild: Ingo Bartussek / fotolia.com
Ingo Bartussek / fotolia.com

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien novelliert

Deutliche Verbesserung der Förderung ab 1. April 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. März 2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) vorgelegt. Das Programm richtet sich unter anderem an Privatpersonen und Unternehmen als Antragsberechtigte. Handwerkern als Anbieter und Nutzer der geförderten Maßnahmen soll hiermit ein kurzer Überblick über die neue Förderrichtlinie gegeben werden.

In der novellierten Richtlinie werden bei fast allen Fördersegmenten die Fördersätze deutlich erhöht

Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung erhalten künftig einen höheren Fördersatz, so wurde zum Beispiel die Basisförderung auf 2.000 Euro angehoben. Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind ab sofort ebenfalls förderfähig. Neu eingeführt wurde eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung.

Die Förderkonditionen für Biomasseanlagen (Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel) sowie Wärmepumpen haben sich ebenfalls zum Teil deutlich erhöht. Wurden bisher zum Beispiel Hackschnitzelkessel mit 1.400 Euro bezuschusst, steigt der Förderbetrag nun auf 3.500 Euro an.

Für alle Fördergegenstände ist eine Basis-, Innovations- und Zusatzförderung möglich. Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bei bereits geförderten Anlagen (zum Beispiel Optimierung der Heizungsanlage oder des Scheitholzvergaserkessels) ist jetzt förderfähig. Für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz durch die Errichtung einer Biomasse-Anlage oder einer Wärmepumpe gibt es nun ebenfalls einen Bonus. Einen geförderten Qualitätscheck einer Wärmepumpe frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage durchzuführen, ist ein weiterer Anreiz. Verbesserungen haben sich auch bei der Prozesswärmebereitstellung durch Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen ergeben.

Ein Zusammenfassung der Förderkonditionen als PDF-Datei gibt es auf der Internetseite www.bafa.de.

Die Antragstellung für Privatpersonen hat sich von sechs auf neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage erweitert. Gleiches gilt für Unternehmen beim Abschluss einer Optimierungsmaßnahme. Ansonsten sind Anträge von Unternehmen auch weiterhin vor Vorhabensbeginn zu stellen. Der Gebäudebestand wird neu definiert. Dazu zählen nun Gebäude, bei dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geförderten Anlage mindestens zwei Jahre zuvor ein anderes Heizungssystem installiert war.

Jährliche Fördervolumen von 300 Millionen Euro

Die verbesserten Förderanreize sollen dazu beitragen, den Zubau an erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu beschleunigen und auch kleine und mittlere Unternehmen motivieren, Maßnahmen durchzuführen. Im Marktanreizprogramm wird jährlich ein Volumen von über 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Anträge für die Förderung nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab dem 1. April 2015 auf der Internetseite der BAFA zur Verfügung gestellt. Alle Anträge, die noch bis zum 31. März 2015 bei der BAFA eingehen, werden nach den aktuell geltenden (alten) Richtlinien entschieden.

Weitere Informationen finden Interessierte der Internetseite des BAFA.

Unterstützungsangebote für Handwerksbetriebe

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