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Leistung lohnt sich - Meister-BAföG verbessert sich

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert

19. März 2009 | Die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), kurz Meister-BAföG, ist eine finanzielle Unterstützung zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Durch die neuen Regelungen werden vor allem Familien gestärkt: Für jedes Kind gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 210, statt bislang 179 Euro monatlich. Dieser Beitrag wird nun zu 50 Prozent bezuschusst, das heißt er ist nur noch zur Hälfte rückzahlungspflichtig. Neu ist darüber hinaus, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerksmeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind Aufstiegsfortbildungen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung hat. Eine Altersgrenze besteht nicht. Künftig besteht auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

Anträge auf Meister-BAföG sind bei der AFBG-Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig zu stellen. Die Berater helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gern weiter. Informationen und Beratung zum Meister-BAföG unter Telefon 0341 2188-421, Ansprechpartnerin ist Margitta Klug.

Pressemitteilung vom 19. März 2009

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

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