lastenrad, transportrad, cargobike, bicycle, bike, radeln, natur, himmel, gras, sport, alt, rad fahren, blau, green, sommer, beach, rad, anreisen, feld, road, berg, landschaft, blume, ausserhalb, jahrgang, beförderung, wiese, reiten, pedelecs, pedelec, e-bike, lastenfahrrad
Mailin / stock.adobe.com

Lastenräder: 1.500 Euro Zuschuss vom Freistaat

Archivbeitrag | Newsletter 2020

Verkehr im Schritttempo, fehlende Parkplätze, Knöllchen – besonders im Stadtverkehr gestaltet sich der Alltag von Handwerksunternehmen schwierig. Manche Unternehmer liebäugeln deshalb mit der Anschaffung von Lastenrädern als Ergänzung des eigenen Fuhrparks. Beispielsweise lassen sich Backwaren umweltfreundlich per Lastenfahrrad zum Kunden bringen. Bei kleineren Baustellen kann auch der Maler die Fahrt mit dem mit Elektro-Lastenrad antreten.

Manche Hersteller haben diesen Bedarf erkannt und bieten mittlerweile Modelle an, die extra für den gewerblichen Einsatz konstruiert wurden. Je nach Branche und Umfeld sind verschiedene Anwendungsszenarien denkbar mit denen Handwerker nicht nur Emissionen sondern auch Kraftstoff-, Versicherungs- und Wartungskosten für Diesel und Benziner sparen können.
 

Geld für Lastenräder mit und ohne Elektromotor

Ab sofort unterstützt auch der Freistaat Sachsen Unternehmen bei der Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs. 

Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gewährt, die fabrikneue Lastenfahrräder (bis zu 500 Euro Zuschuss) oder elektrisch unterstützte Lastenfahrräder mit bis zu einem Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast (bis zu 1.500 Euro Zuschuss) anschaffen. Jährlich können pro Antragsteller bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs gefördert werden. 

Anträge sind über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zu stellen. Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt können die Antragsformulare auf der Webseite des LASuV (www.lasuv.sachsen.de) abgerufen werden.
 

Sachsenzuschuss ergänzt Förderung des Bundes für Schwerlastenfahrräder

Die sächsische Förderrichtlinie ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern, indem sie die Mindestanforderung an die Nutzlast deutlich reduziert. Der Bund fördert im Rahmen seiner Kleinserien-Richtlinie elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder mit einer möglichen Nutzlast von größer 150 Kilogramm (zuzüglich Fahrer) und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als einem Kubikmeter. Die sächsische Förderung bedient nunmehr auch das beliebte Segment kleinerer Lastenfahrräder und Pedelecs.

börjesson-sven-web2023-2 Marco Kitzing

Sven Börjesson

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-368

Fax 0341 2188-25368

boerjesson.s--at--hwk-leipzig.de