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Archivbeitrag | Newsletter 2009Kurzarbeitergeldregelung wird verlängert - Künftig 18 Monate Bezugsdauer möglich

Die Frist zur Antragstellung der Kurzarbeitergeldregelung mit einer Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten läuft am 31. Dezember 2009 aus. Angesichts der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, dass auch in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 Kurzarbeit mit einer Bezugsdauer von 18 Monaten beantragt werden kann.

Die mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung eingeführten Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld, also insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Tag im Falle der Weiterbildung von in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmern (§ 421 t SGB III), die bis zum 31. Dezember 2010 befristet sind, bleiben bestehen.

Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das zum 1. Januar 2010 Kurzarbeit für 18 Monate beantragt, die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zum 31. Dezember 2010 erstattet bekäme, das letzte halbe Jahr bis zum 30. Juni 2011 hingegen diese Erleichterungen wegfielen und damit das Unternehmen für das letzte halbe Jahr Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge abführen müsste.

ZDH bewertet "Blockverlängerung" kritisch

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betrachtet diese weit in die Zukunft reichende Blockverlängerung von Kurzarbeit um 18 Monate kritisch. Es ist zu befürchten, dass die Unternehmen den Beschluss der Bundesregierung als ein Signal für eine Dauersubventionierung von krisengefährdeten Arbeitsplätzen missverstehen könnten.

Um Gewöhnungs- und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, wäre eine kurzfristigere Verlängerung der bestehenden Kurzarbeitergeldregelungen um beispielsweise sechs Monate, die abhängig von der weiteren Entwicklung am Arbeitsmarkt weiter verlängert werden könnte, der bessere Ansatz gewesen.

Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung wie geplant zum 31. Dezember 2009 verkündet wird und einen Tag später in Kraft tritt.

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