KfW-Gründerkredit - Startgeld
Zum 1. April 2011 wurde als direktes Nachfolgeprogramm des KfW-Startgelds der KfW-Gründerkredit - Startgeld eingeführt.
Kredit für Firmen, die maximal drei Jahre am Markt sind
Der Kredit ist für Unternehmen (bis 50 Beschäftigte / maximal zehn Millionen Euro Umsatz) ausgerichtet, die nicht länger als drei Jahre am Markt sind und für anstehende Investitionen in Deutschland eine passende Finanzierung benötigen. Der maximale Kreditbedarf liegt bei 100.000 Euro bei Kreditlaufzeiten von fünf beziehungsweise zehn Jahren (zwei tilgungsfreie Jahre möglich). Finanziert werden bis 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs für unter anderem die Anschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager sowie Betriebsmittel.
Beim Startgeld gilt das Hausbankprinzip
Auch für das Startgeld gilt das Hausbankprinzip, das heißt der Unternehmer muss die Kredite direkt bei seiner Hausbank beantragen. Da die Risikobereitschaft von Banken und Sparkassen zur Finanzierung junger Unternehmen zurückhaltender ausfällt, bietet die KfW den Instituten eine 80-prozentige Haftungsfreistellung an.
Das Startgeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Die aktuellen Konditionen können im Internet unter www.kfw.de/konditionen abgerufen werden.
Auch für Handwerksunternehmen, die länger als drei Jahre am Markt sind, hält die KfW eine Vielzahl von Förderkrediten bereit. Nutzen Sie dazu die individuelle Fördermittelberatung der Hauptabteilung Wirtschaft und Recht, Telefon 0341 2188-301, wifoe@hwk-leipzig.de. Unsere Betriebsberater informieren Sie auch gern über die aktuellen Zinskonditionen des KfW-Gründerkredits-Startgeld.