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Kammer fordert handwerksfreundliche Steuerreform

Dirschka: Interessen der Kleinbetriebe stärker berücksichtigen

10. Juli 2000 | Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat sich in ihrer Frühjahrssitzung in Anbetracht der aktuellen Diskussionen mit der Steuerreform befasst. Vor dem Hintergrund der gescheiterten Vermittlung forderten die Mitglieder der Vollversammlung vor allem die Wirkung der Steuerreform auf die Klein- und Kleinstbetriebe neu zu überdenken. Das Ergebnis im Vermittlungsausschuss soll nach Ansicht des Handwerks zum Anlass genommen werden, eine Neubewertung einiger Elemente des Reformpaketes vorzunehmen.

"Im Interesse der für das Handwerk typischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine deutliche Senkung und Abflachung des Tarifverlaufs der Einkommenssteuer unerlässlich", so Handwerkskammerpräsident Joachim Dirschka. "Jedes zweite Handwerksunternehmen im Regierungsbezirk ist ein Einzelbetrieb mit einem jährlichen Ertrag von weniger als 30.000 Mark. Wir werden uns dafür einsetzen, dass genau diese Gruppe eine deutlichere Entlastung erfährt. Ich wünsche mir, dass die Länder auch diesen Standpunkt in den Verhandlungen mit der Bundesregierung deutlich machen", so der Präsident.

Ziel der Nachbesserungen im Bereich der Einkommensteuer soll eine Gleichstellung der Einzelunternehmen mit den Kapitalgesellschaften sein, die nach den vorliegenden Reformvorschlägen bereits per 1. Januar 2000 eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent erfahren, während die Steuersätze für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis 2005 stufenweise abgesenkt werden.

Die Mitglieder der Vollversammlung sprachen sich trotz des bestehenden Nachbesserungsbedarfs für eine zügige Verabschiedung der Steuerreform aus.

Pressemitteilung vom 10. Juli 2000

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