Kälte- und Klimaanlagen: Förderung endet
Jetzt noch bis Ende des Jahres in energieeffiziente Kälte‑ und Klimatechnik investieren und profitieren.
Die Kälte‑Klima‑Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Handwerksbetriebe haben also noch bis Ende des Jahres Zeit, in energieeffiziente Kälte‑ und Klimatechnik zu investieren und dabei von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Die Förderung zielt insbesondere auf Anlagen ab, die mit nicht‑halogenierten Kältemitteln betrieben werden, also etwa mit natürlichen Stoffen wie CO2, Ammoniak, Propan oder Isobutan, die weder Fluor noch Chlor enthalten und damit deutlich geringere Umweltwirkungen aufweisen als herkömmliche Lösungen.
Messungen an Kälteanlagen haben gezeigt, dass moderne Anlagen mit natürlichen Kältemitteln im Vergleich zu Bestandsanlagen häufig Energieeinsparungen von 30 bis 40 Prozent erreichen können. Diese Einsparungen wirken sich unmittelbar auf die Betriebskosten aus und tragen dazu bei, steigende Energiepreise abzufedern. Gerade in Gewerken mit viel Kühlbedarf kann sich eine Modernisierung daher schnell amortisieren.
Neu‑ und Ersatzinvestition sowie Nachrüstung
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss auf Basis von Festbeträgen, die sich unter anderem nach Art und Leistung der Anlage sowie nach der eingesetzten Technik richten. Auch wenn keine feste prozentuale Förderquote ausgewiesen wird, zeigt die Praxis, dass sich die Zuschüsse häufig im Bereich von etwa 20 bis 50 Prozent der Investitionskosten bewegen. Gefördert werden sowohl Neu‑ und Ersatzinvestitionen als auch die Nachrüstung bestehender Anlagen. Dazu zählen insbesondere Kompressionskälte‑ und Klimaanlagen, Sorptionsanlagen sowie Rückkühlsysteme und adiabate Verdunstungskühlanlagen. Ebenfalls gefördert wird die Installation von Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme. Gerade diese Kombination eröffnet für viele Betriebe zusätzliche Effizienzpotenziale, da Abwärme etwa für Heizzwecke oder Warmwasser genutzt werden kann.
Energiekosten reduzieren
In der handwerklichen Praxis finden sich zahlreiche typische Anwendungsfälle. So kann etwa eine Bäckerei ihre veraltete Kühltechnik durch eine moderne CO2-Anlage ersetzen und gleichzeitig die entstehende Abwärme zur Warmwasserbereitung nutzen, was sowohl Energiekosten senkt als auch die Versorgungssicherheit erhöht. Ein metallverarbeitender Betrieb kann durch den Einsatz einer effizienten Klimaanlage mit natürlichem Kältemittel die Produktionsbedingungen verbessern und gleichzeitig den Stromverbrauch der Hallenkühlung deutlich reduzieren. Auch kleinere Lebensmittelbetriebe wie Fleischereien profitieren, indem sie bestehende Kühlanlagen effizient nachrüsten oder austauschen und damit sowohl gesetzliche Anforderungen als auch steigende Energiekosten besser bewältigen.
Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und muss zwingend vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids haben Betriebe zwei Jahre Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson, Berater für Innovation und Technologie (BIT).