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Job-Rotation ermöglicht Qualifizierung von Fachkräften

Kammer unterstützt Handwerksbetriebe bei der Anwendung

22. Mai 2002 | Ständige Weiterbildung der Mitarbeiter ist für die Wettbewerbsfähigkeit jedes Unternehmens unerlässlich. Eine Tatsache, um die auch jeder klein- und mittelständische Betrieb weiß. Doch die Freistellung eines Arbeitnehmers für die Qualifizierung ist kaum möglich, ohne Einbußen bei der Auftragsrealisierung in Kauf zu nehmen.

Dieser für das Unternehmen letztlich verhängnisvolle Kreislauf, kann mit dem Job-Aqtiv-Gesetz durchbrochen werden. Eines der Instrumente, die das Gesetz zur Förderung von Weiterbildung anbietet, ist die Jobrotation. Das Prinzip: Ein Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter für eine berufliche Weiterbildung frei und dafür einen Arbeitslosen befristet ein. Die Beschäftigung des Arbeitslosen kann durch einen Zuschuss gefördert werden. Der Einstellungszuschuss wird dabei für die Dauer der Vertretung, maximal bis zu zwölf Monate, in Höhe von mindestens 50 und höchstens 100 Prozent des ortsüblichen Arbeitsentgelts beziehungsweise des Tariflohnes und des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag geleistet.

Bei der Festsetzung der Höhe des Zuschusses berücksichtigt das Arbeitsamt die Höhe der Aufwendungen, die der Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung seines Mitarbeiters übernimmt sowie eine mögliche Minderleistung des Vertreters. Die Handwerkskammer zu Leipzig ist vom Arbeitsamt Leipzig beauftragt, die Vorbereitung und Gestaltung der Job-Rotation für den Handwerksbereich durchzuführen. Dazu gehört neben der Information der Arbeitgeber über dieses Instrument vor allem die Vorbereitung und Gestaltung des Einsatzes von Arbeitslosen als Vertreter für Arbeitnehmer aus Betrieben, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Das beinhaltet beispielsweise die Beratung in Bezug auf den Qualifizierungsbedarf und die Erarbeitung des Stellenprofils für die Suche nach dem passenden arbeitslosen Vertreter.

Unternehmer, die sich zu den Möglichkeiten der Job-Rotation informieren wollen, wenden sich an die Handwerkskammer zu Leipzig, Hauptabteilung Berufsbildung. Ansprechpartner sind Heidrun Förster und Katrin Haschke, Telefon 0341 2188-231.

Pressemitteilung vom 22. Mai 2002

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

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