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Jahr-2000-Problem: Notfallplanung ist Pflicht

Mitteldeutsches Kompetenzzentrum informierte mittelständische Unternehmer

4. Oktober 1999 | Ein Infopaket besonderer Art zum Thema Jahr-2000-Problem erhielten jetzt mittelständische Unternehmer und Handwerker vom Mitteldeutschen Kompetenzzentrum für elektronischen Geschäftsverkehr geschnürt. In einer gemeinsamen Veranstaltung der Handwerkskammer zu Leipzig und der Industrie- und Handelskammer erläuterten den über 60 Teilnehmern aus der Region Leipzig im Großen Hörsaal des Bildungs- und Technologiezentrum in Borsdorf Experten aus der Soft- und Hardwarebranche, der Versicherungswirtschaft, aus dem Bankwesen und aus dem juristischen Bereich.

Den Datumswechsel kennzeichnete Rainer Schultz von der Leipziger IHK zu Leipzig als ein Problem der Computeranwendung, das zur Chefsache in den Unternehmen gemacht werden sollte, denn es könne um das Überleben des gesamten Unternehmens gehen. Von Panikmache sei jedoch keine Rede, aber prinzipiell sollten die Betriebe eine Inventarliste mit allen Systemen, Anwendungen und Daten erstellen. Darüber hinaus müsste der Lösungsaufwand geschätzt werden.

Ein wichtiger Schritt in der Klärungsphase sei, die Hersteller und Lieferanten nach der Jahr-2000-Problematik zu befragen. Bestehende Wartungsverträge sollten möglichst genutzt werden für Tests und Updates der vorhandenen Computeranlagen. Eine Notfallplanung, die darauf abzielt, den Ausfall der technischen System nach dem 1. Januar 2000 möglichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten, wurde den Unternehmern dringend von Manfred Klopfer vom Unternehmen Klopfer Datennetzwerk als Pflicht empfohlen.

Das Jahr-2000-Problem sollte von niemanden auf die leichte Schulter genommen werden, da 60 Prozent aller Dateien und Datenbanken zeitbezogene Daten und 80 Prozent aller IT-Systeme zeitbezogene Daten berücksichtigen. Ein Check des PC-Systems bezüglich der Hardware, Betriebssysteme und der Anwendersoftware sei deshalb unumgänglich, orientierte Bernd Budig, Geschäftsführer der MTL Medien-Technologien Leipzig GmbH.

Auf die besondere Tragweite und auf rechtliche Konsequenzen machte Gabriele Boden, Justiziarin der Handwerkskammer zu Leipzig, aufmerksam: "Geht die übliche und typische Einsatzdauer über die Jahrundertwende hinaus, stellt sich aber heraus, dass die vorhandene Computertechnik nicht Jahr-2000-tauglich ist, können Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Umtausch oder Nachbesserung und Schadenersatz zustehen. Maßgeblich ist, ob die Jahr-2000-Tauglichkeit eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft ist. Dabei ist vom Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages auszugehen. Meinungen in der Rechtsliteratur gehen dabei vom 1. Januar 1995 als Grundtermin aus. Das heißt, sämtliche zum damaligen Zeitpunkt und später erstellte und gekaufte Software, die gewöhnlich über das Jahr 2000 hinaus genutzt werden soll, hätte zum damaligen Zeitpunkt auch die Jahr-2000-Tauglichkeit besitzen müssen."

Und Gabriele Boden appellierte an die Unternehmer: "Als Betrieb können Sie nicht nur als Nutzer von der Hard- und Software von der Problematik betroffen sein, sondern Sie haften Ihren Kunden unmittelbar, wenn Sie Geräte oder Anlagen verkaufen beziehungsweise einbauen, die nicht Jahr-2000-tauglich sind. Aufgrund der Haftungsrisiken versuchen Betroffene, diese durch Haftungsbeschränkungen zu umgehen. Also: Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen und überprüfen", rät die Justiziarin.

Es gibt keine spezielle Versicherung, die alle Risiken im Zusammenhang mit dem Datumswechsel abedeckt, informierte Dieter Wick von der Gerling Firmen- und Privat-Service GmbH Berlin. „Allerdings haben unsere Kunden einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen aus ihrer Versicherung beim Auftreten von Schäden infolge des Jahr-2000-Problems, soweit die Leistungspflicht vertraglich vereinbart ist. Einen speziellen Jahr-2000-Ausschluss gibt es in der Regel nicht. Wir erwarten jedoch von unseren Kunden, dass sie ihrer Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht zum bevorstehenden Datumswechsel nachkommen und 2000-fest sind.“

Wick wies übrigen darauf hin, dass Schäden, die durch das Jahr-2000-Problem an der der Software, an einem Chip oder an einer elektronischen Steuerung selbst auftreten, nicht in der Sachversicherung versichert sind, weil sie in der Regel nicht unter den Sachschadenbegriff im Sinne der Versicherungsbedingungen fallen. "Dieser setzt eine physische Zerstörung oder Beschädigung einer versicherten Sache für die Ersatzpflicht des Schadens voraus."

Viele der Teilnehmer dieser dreistündigen Infoveranstaltung verließen sichtlich nachdenklich den Hörsaal und meinten, dass es jetzt höchste Zeit sei, zu handeln, um den unwiderruflichen Datumswechsel für ihr Unternehmen nicht folgenschwer werden zu lassen. "Selbstverständlich steht das Mitteldeutsche Kompetenzzentrum für elektronischen Geschäftsverkehr bei der Handwerkskammer zu Leipzig für eine weitere Beratung und zu Detailfragen der Jahr-2000-Problematik gern zur Verfügung", kommentiert Ralf Meisel. Erreichbar ist er unter Telefon 0341 2188-232.

Pressemitteilung vom 4. Oktober 1999

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Dr. Andrea Wolter

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